Erster Manager prescht vorBayer-Boss Carro mit Forderung an neue DFL-Chefin Hopfen

Fernando Carro am Gelände von Bayer 04 Leverkusen

Fernando Carro, Geschäftsführer von Bayer 04 Leverkusen, beim Trainingsauftakt der Werkself am 6. Juli 2021.

Bayer Leverkusens Geschäftsführer Fernando Carro wünscht sich mehr Geld aus der internationalen TV-Vermarktung der Bundesliga.

Leverkusen. Geschäftsführer Fernando Carro (57) vom Fußball-Bundesligisten Bayer Leverkusen wünscht sich von der künftigen Liga-Chefin Donata Hopfen Wachstum bei den TV-Geldern. „Meine klare Erwartungshaltung an die neue DFL-Geschäftsführung ist, dass die internationalen TV-Einnahmen der Bundesliga deutlich erhöht werden“, sagte Carro in der „Sport Bild“ vom Mittwoch (25. August). „Der Wert der Bundesliga liegt weit über dem, was derzeit erzielt wird, auch unabhängig von Corona-Effekten.“ Hopfen löst zum Jahreswechsel Christian Seifert an der Spitze der Deutschen Fußball Liga ab.

Bayer Leverkusen im Konflikt mit der 50+1-Regel?

Außerdem schloss Carro finanzielle Zugeständnisse seines Klubs bei der Verteilung der TV-Gelder in der Debatte um die 50+1-Regel im deutschen Profifußball aus. „Dass wir finanziell verzichten sollen, kann sicher nicht die Lösung sein, das würden wir notfalls mit juristischen Schritten sicherstellen müssen“, sagte Carro er weiter. „Aber natürlich sind wir gesprächsbereit und an einem konstruktiven Lösungsweg interessiert.“

Das Bundeskartellamt war im Mai zu der Einschätzung gelangt, dass die 50+1-Regel im Grundsatz mit dem Kartellrecht vereinbar sei, hatte aber gleichzeitig die derzeit geltenden Ausnahmegenehmigungen für die konzern- oder investorengeführten Bundesligisten Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim kritisiert.

Die DFL-Klubs müssen entscheiden, ob dies eher die 50+1-Regel infrage stellt oder ob die Klubform der drei Vereine überdacht werden muss. Das Trio ist momentan nicht an die Vorgabe gebunden, wonach der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss. (sid/dpa)