Teambetreuer zieht vor GerichtNach Impf-Wirbel: Lapaczinski verklagt den FC

Denis Lapaczinski (r.) und Armin Veh (l.) beim Testspiel gegen den SSV Reutlingen am 14. Juli 2019

Ex-Teammanager Denis Lapaczinski (r.) und Armin Veh (l.) beim Testspiel gegen den SSV Reutlingen am 14. Juli 2019

Denis Lapaczinski verklagt den 1. FC Köln. Der Klub und der ehemalige Teambetreuer konnten sich bisher nicht auf eine Abfindung einigen, nun sehen sich beide vor Gericht wieder.

von Jürgen Kemper (kem)

Dieser Impf-Streit geht vor Gericht! Denis Lapaczinski (40) verklagt den 1. FC Köln. Am Freitag (25. Februar 2022, 14 Uhr) klagt der ehemalige Team-Manager vor dem Kölner Arbeitsgericht auf ein einstweiliges Verfügungsverfahren.

In einer Mitteilung des Gerichts dazu heißt es: „Er ist der Ansicht, dass die ihm aktuell zugewiesenen Aufgaben nicht seiner Position entsprechen. Er beantragt im Wege der einstweiligen Verfügung, ihn als Teambetreuer/Teammanager insbesondere auch mit der Kerntätigkeit der Betreuung der Lizenzspieler während der Ligaspiele zu beschäftigen.“

Lapaczinski war seit dem 15. Februar 2019 im Bereich „Teammanagement und Spielerbetreuung“ für die 1. Herrenmannschaft des 1. FC Köln tätig. Am 3. Dezember 2021 hatte der FC ihn wegen seiner Einstellung zur Corona-Schutzimpfung freigestellt und durch den Reserve-Spieler Marius Laux (36) ersetzt.

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Denis Lapaczinski lehnt Abfindungsangebot vom 1. FC Köln ab

Doch der Klub schaffte es bisher nicht, sich endgültig von seinem langjährigen Mitarbeiter zu trennen. Lapaczinski soll demnach eine unverschämt hohe Abfindung gefordert haben, die der Klub nicht bereit war zu zahlen. Beide Parteien konnten sich in der Folge nicht auf eine Aufhebung des Arbeitsvertrages einigen. Daher ist der Zögling von Armin Veh (61) seit dem 17. Februar zurück am Geißbockheim, der FC ist gezwungen ihn vorerst weiterzubeschäftigen.

Lapaczinski hat nun einen Büro-Job (Einzelbüro), erledigt organisatorische Dinge rund um die Mannschaft. Das Gehalt würde der FC allerdings nur allzu gerne einsparen. Doch alle Versuche, sich gütlich zu trennen, scheiterten bislang. Nun geht der Arbeits-Zoff unter dem Aktenzeichen 7 Ga 11/22 vor Gericht weiter.