Nicht von Bayern oder BVBBundesliga hat „Spieler der Saison“ gewählt: Verlängerung statt Wechsel?

Christopher Nkunku gegen Salih Özcan.

Christopher Nkunku (l.) hier am 11. Februar 2022 gegen Salih Özcan, wurde zum Bundesliga-„Spieler der Saison“ gewählt.

Die Bundesliga hat ihren „Spieler der Saison“ gewählt. In dieser Spielzeit kommt der aber nicht vom FC Bayern oder BVB. In der laufenden Spielzeit hat Christopher Nkunku von Leipzig die Auszeichnung abgesahnt.

Robert Lewandowski (33) wurde mit 35 Treffern mal wieder Torschützenkönig der Bundesliga, Superstar Erling Haaland (21) kam in seiner letzten Saison in Deutschland in verletzungsbedingt nur 24 Spielen auf starke 22 Tore. Aber der „Spieler der Saison“ der Bundesliga trägt weder das Trikot des FC Bayern, noch das des BVB!

Wie nach jeder Spielzeit haben die 18 Kapitäne der Bundesligisten, einer Jury und die Fans in einer Umfrage ihre Stimme für den „Spieler der Saison“ abgegeben.

Christopher Nkunku spielt beste Saison seiner Karriere

In diesem Jahr fiel die Wahl auf Christopher Nkunku (24) von RB Leipzig. Der Franzose erzielte in der abgelaufenen Spielzeit 20 Tore und 16 Assists, liegt damit in der Scorerliste zwar hinter Lewandowski (41 Punkte), wurde aber trotzdem zum besten Spieler der Liga gewählt.

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Sieben Tore in der Champions League, vier in der Europa League sowie je drei Treffer und Vorlagen auf Leipzigs Weg ins DFB-Pokalfinale an diesem Samstag (20 Uhr/ARD & Sky) gegen den SC Freiburg runden sein Rekordjahr ab, in dem er auch sein Debüt in der französischen Nationalmannschaft gab.

Nkunku spielt seit drei Jahren bei RB und entwickelte sich dort zu einem Weltklassespieler. Seine Leistungen, besonders in dieser Saison, machten zahlreiche Top-Klubs in Europa auf ihn aufmerksam. RB-Chef Oliver Mintzlaff wehrte aber alle Wechselspekulationen in diesem Sommer ab.

Vielmehr sieht es nach der neuerlichen Champions-League-Qualifikation der Sachsen so aus, dass Nkunku seinen bis 2024 laufenden Vertrag vorzeitig und dann mit einer Ausstiegsklausel sowie einer beträchtlichen Ablösesumme versehen verlängert. (dpa/tsc)