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Kirmes-Beben in DeutzGericht kassiert Vergabe der Stadt Köln

Die Herbstkirmes 2024 in Köln-Deutz. Seither sind schon drei Veranstaltungen wegen des Vergabestreits abgesagt worden.

Copyright: Uwe Weiser

Die Herbstkirmes 2024 in Köln-Deutz. Seither sind schon drei Veranstaltungen wegen des Vergabestreits abgesagt worden.

Aktualisiert:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärt die Vergabe der Deutzer Kirmes für unzulässig.

Im Streit um die Deutzer Kirmes hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) jetzt entschieden: Das Vergabeverfahren der Stadt Köln war illegal.

Die Stadt habe bei der Zuteilung für die Deutzer Kirmes massive Fehler gemacht, so das OLG. Sollte es wieder ein Volksfest geben, muss die Stadt ein komplett neues Verfahren einleiten. Obendrein schloss das Gericht die Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) als Bewerberin aus.

Zoff um die Kirmes ließ schon drei Feste platzen

Um den Zuschlag der Stadt Köln hatten sich zwei Parteien bemüht: die Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) und der Einzel-Schausteller Wilfried Hoffmann. Ihr Ziel war es, die Feste an Ostern sowie im Herbst für die Jahre 2025 bis 2029 auszurichten, jeweils für mindestens 100.000 Gäste.

Aufgrund des andauernden Konflikts um die Zuteilung sind schon drei Veranstaltungen geplatzt, darunter die Osterkirmes dieses Jahres.

Vor einem Jahr hatte die Stadt Köln zunächst die GKS zur Siegerin des Verfahrens erklärt. Doch Wilfried Hoffmann stellte bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Köln einen Antrag zur Nachprüfung, weshalb die GKS den Zuschlag niemals offiziell erhielt. Die Vergabekammer verkündete zwar am 23. Juni 2025, dass sie am Vorgehen der Stadt keine Mängel sehe. Hoffmann legte jedoch erneut Beschwerde ein, wodurch das OLG Düsseldorf als nächste Instanz zuständig wurde.

Mit seinem Urteil vom Mittwoch hat das OLG die vorherige Entscheidung der Vergabekammer gekippt.

Formfehler und schwere Vorwürfe gegen GKS-Vorstand

Die zuständige Richterin Christine Maimann hatte schon bei einer mündlichen Anhörung im April deutliche Kritik geäußert. Sie rügte, dass die Kölner Stadtverwaltung ursprünglich ein Gremium zur Findung mit elf Mitgliedern zur Beurteilung der beiden Bewerbungen vorgesehen hatte. Tatsächlich entschied jedoch am Ende ein Ausschuss mit 15 Personen.

Darüber hinaus entschied das OLG, dass die GKS die Zusage aus weiteren Gründen ohnehin nicht erhalten dürfe. Richterin Maimann hatte bei der Anhörung im April bereits signalisiert, die GKS als Bewerberin eventuell zu disqualifizieren. So ist es nun gekommen.

Geprüft wurden von ihr zwei Vorwürfe gegen Vorstandsmitglied Otto Weber. Zum einen soll er bei der Mülheimer Kirmes 2024 Wilfried Hoffmann beschimpft, bedroht und auch tätlich angegriffen haben. Das Amtsgericht Köln beendete das Verfahren diesen Februar gegen eine Geldauflage. Zum anderen könnte eine Sprachbotschaft von Weber aus dem Januar 2024 an andere Schausteller als Aufruf zum Boykott der Kirmes unter der Leitung von Wilfried Hoffmann interpretiert werden. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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