Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker wollte am Freitag eigentlich die Partnerstadt Tunis besuchen. Kurz vor dem Abflug brach sie die Reise aber ab.
Kurz vor AbflugKöln-OB Reker muss Reise zu Partnerstadt plötzlich abbrechen: „Meinungsverschiedenheiten“

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Henriette Reker musste ihre geplante Reise nach Tunis kurzfristig absagen.
Die geplante Reise der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (68, parteilos) nach Tunesien wurde in letzter Minute abgebrochen!
Reker war bereits am Frankfurter Flughafen eingetroffen, um nach Tunis zu fliegen, der Partnerstadt Kölns seit 61 Jahren. Allerdings wurde kurz vor dem geplanten Abflug deutlich, dass das Programm in Tunis nicht wie geplant umsetzbar war, so die Stadt Köln am Freitagnachmittag (16. Mai 2025).
Henriette Reker will zu späterem Zeitpunkt nach Tunis
Der eigentliche Grund für die Absage wurde in der Pressemitteilung nicht genannt. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, hatte die tunesische Botschaft in Berlin die Stadt Köln vor dem Abflug aufgefordert, eine Pressemitteilung zurückzuziehen, in der Reker ihren Besuch angekündigt hatte.
Darin hatte die Oberbürgermeisterin erklärt, dass sie sich in Tunis für mehr Rechte für Frauen, LSBTI-Personen sowie Migranten einsetzen würde.
Henriette Reker entschied sich schließlich, die Reise abzusagen, da sie der Aufforderung der tunesischen Botschaft nicht nachkommen wollte. Trotz Abstimmung mit deutschen Behörden am Flughafen, teilte sie am Freitag der tunesischen Botschaft mit, dass sie die Reise absagen müsse, aber hoffe, sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen zu können.
Reker betonte: „Eine Freundschaft, die so alt ist, muss auch Meinungsverschiedenheiten aushalten – etwa zu aktuellen Themen, die die Menschen weltweit gleichermaßen bewegen.“ Laut den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts zu Tunesien hat sich die Stimmung gegenüber Ausländern in letzter Zeit verschlechtert. Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Tunesien verboten und strafbar.
Zudem können Haftstrafen von bis zu zehn Jahren für die Verbreitung von „Falschinformationen und Gerüchten“ im Internet verhängt werden, was auch politische Äußerungen einschließen kann. (red)