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Zwei FC-Anträge abgeschmettertNur Mini-Kulisse gegen Frankfurt: „Bei uns bleibt Unverständnis zurück“

Die Fans des 1. FC Köln beim Heimsieg gegen den SC Freiburg am 5. Februar 2022

Beim letzten Heimspiel des 1. FC Köln gegen den SC Freiburg am 5. Februar 2022 durften 10.000 Fans ins Stadion.

Der 1. FC Köln darf gegen Eintracht Frankfurt am Samstag nur vor 10.000 Fans spielen. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte den Eilantrag des Klubs ab, der Verfassungs­gerichtshof ebenso.

von Jürgen Kemper (kem)Martin Zenge (mze)

Der 1. FC Köln hat erfolglos um ein halbvolles Stadion gegen Eintracht Frankfurt gekämpft. Das Oberverwaltungsgericht Münster und der Verfassungs­gerichtshof Nordrhein-Westfalens haben die Eilanträge des Klubs am Freitagabend (18. Februar 2022) abgelehnt.

Folglich darf der FC am Samstag (18.30 Uhr, Sky und im Liveticker auf EXPRESS.de) wie zuletzt gegen Freiburg (1:0) nur 10.000 Fans im Rhein-Energie-Stadion begrüßen.

In der Begründung des Oberverwaltungsgerichts hieß es am frühen Abend zunächst: „Die angegriffene Kapazitätsbegrenzung für Fußballstadien verstößt nicht offensichtlich gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Auch bei der derzeitigen Infektionslage, in der eine Überlastung der Intensivstationen nicht akut droht, ist nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit und der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems noch nicht für entbehrlich hält.“

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Nach dem Urteil des OVG gab der FC allerdings nicht auf, kämpfte vor dem Verfassungs­gerichtshof weiter. Dieser gab dann am späten Abend ebenfalls seine Ablehnung bekannt, erklärte: „Die Entscheidung ist mit 4 zu 3 Stimmen ergangen.“ Zunächst ohne Begründung.

1. FC Köln: Mehr Fans erst gegen TSG Hoffenheim

Damit muss der FC noch zwei Wochen warten, ehe gegen die TSG Hoffenheim (6. März, 17.30 Uhr) wieder mehr Zuschauer ins Rhein-Energie-Stadion dürfen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz waren am Mittwoch (16. Februar) 25.000er-Kulissen ab dem 4. März beschlossen worden. Ab dem 20. März darf dann endlich wieder vor voller Hütte gespielt werden.

Die FC-Verantwortlichen hatten schon gegen die Eintracht auf eine Aufstockung gehofft. „Wir haben im Rahmen der Lockerung der Regelung auf 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer hervorgehoben, dass es für uns der Ausgangspunkt einer dynamischen Entwicklung sein sollte“, hieß es in dem Eilantrag vom Vorstand um Präsident Werner Wolf (65).

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Gericht urteilt: Existenz des 1. FC Köln nicht akut bedroht

Der FC hatte seine Forderung offenbar damit begründet, dass die Existenz des Klubs akut bedroht sei. Denn in seiner Abschluss-Erklärung schreibt das Oberverwaltungsgericht: „Der vom Verordnungsgeber bezweckten Abwendung der Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems kommt – auch gegenwärtig noch – höheres Gewicht zu als den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin. Sie erleidet bei Geltung der aktuellen Regelung nach ihrem Vortrag zwar ganz erhebliche finanzielle Verluste pro Spieltag. Dass die Folgen der derzeitigen Kapazitätsbegrenzung für sie existenzbedrohend sind, hat die Antragstellerin aber nur behauptet und nicht ansatzweise belegt.“

Geschäftsführer Alexander Wehrle (47) sagt: „Wir sind enttäuscht, dass unserer Argumentation nicht Rechnung getragen wurde. Bei uns bleibt Unverständnis zurück, dass bei den nachvollziehbaren Lockerungen für den Kölner Karneval, der Tausende auf die Straßen locken wird, eine Zuschauerbegrenzung im Rhein-Energie-Stadion auf 10.000 Zuschauer durchgesetzt wird, obwohl wir schon nachgewiesen haben, dass unsere Hygiene-Konzepte greifen und ausgelastete Heimspiele keine Gefahr für die Hospitalisierungsrate darstellen. Aber wir akzeptieren natürlich die Entscheidung der Gerichte.“ Die 10.000 Frankfurt-Tickets waren bereits vor den Urteilen vergeben.