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DHLBote bekommt nach Arbeitsverweigerung großen Zuspruch

Ein DHL-Bote hat sich geweigert, eine Zustellung an ein Paar in Dresden durchzuführen. Eigentlich ein ziemliches Ärgernis. Doch auf Instagram bekommt die Erklärung auf dem Lieferschein große Zustimmung.

von Jan Voß (jv)

Immer mehr Deutsche bestellen ihre Waren online. Die Paket-Branche boomt. Doch die Kritik an der Deutschen Post und DHL wird dadurch nicht weniger. Ganz im Gegenteil. Es hagelt Beschwerden über verspätete oder verlorene Sendungen.

Umso überraschender ist eine Meldung über einen DHL-Boten, der sich prompt weigerte, eine anstehende Lieferung durchzuführen. Auf dem Lieferschein vermerkte er seine Erklärung, die auf Instagram auf erstaunlich viel Verständnis stößt.

DHL-Kunden veröffentlichen Erklärung auf Lieferschein

Wann genau die Lieferung zugestellt werden sollte oder was in dem bestimmt sehnlich erwarteten Paket steckte, ist nicht bekannt. Lediglich, dass es sich um ein Pärchen aus Dresden handelt, welches die Sendung bekommen sollte, ist klar.

Alles zum Thema DHL

Auf der Instagram-Seite „Notes of Berlin“, welche kuriose Zettel und Hinweise aus ganz Deutschland sammelt, wurde der Lieferschein von DHL veröffentlicht. Seine Echtheit lässt sich natürlich nicht zweifelsfrei belegen.

Hier sehen Sie den Zustell-Schein:

Auf der Notiz ist die Erklärung des DHL-Boten jedoch eindeutig zu erkennen. Mit einem Kugelschreiber vermerkte der Fahrer demnach: „Leider lag ein Hund vor der Haustür, ohne Leine!“ Die Konsequenz fügt der Bote ohne Umschweife an: „Keine Zustellung möglich!“

„Zustellung nicht möglich“: So reagieren Fans auf Instagram

Seit der Veröffentlichung am Sonntag (15. Januar 2023) wurde der Beitrag bereits mehrere Tausend Mal gelikt und etliche Male kommentiert. Das Urteil der Userinnen und User scheint eindeutig. Hier eine Auswahl:

  • „Kann ich verstehen“
  • „Völlig in Ordnung und verständlich!“
  • „Ähm ja. Hätte ich auch nicht gemacht.“

Ein User klärt sogar auf: „Frei laufender Hund. Da darf der Zusteller dann auf Anordnung des Betriebs nicht rein. Ein Hundebiss gilt als selbstverschuldeter Arbeitsunfall.“

Und eine Userin hat offenbar eigene schmerzhafte Erfahrungen gemacht: „Ich hab mal bei der Post gejobbt. Gebissene Postzusteller*innen sind kein Klischee.“