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350 Euro für jedenNach Sammelklage will Stromanbieter Stromio jetzt verhandeln

Sammelklage gegen Stromhändler Stromio

Copyright: Guido Kirchner/dpa

Muss der Stromhändler Stromio mehr als 4.600 Kundinnen und Kunden Schadenersatz zahlen? Es könnte doch noch einen Vergleich geben. (Symbolbild)

Nach Massen-Kündigung: Tausende hoffen auf Geld.

In der Auseinandersetzung um die Sammelklage gegen den Stromanbieter Stromio gibt es eine spektakuläre Entwicklung. Nach einer Anhörung am Oberlandesgericht Hamm wollen die Konfliktparteien nun eine außergerichtliche Verständigung aushandeln. Dies könnte für Tausende ehemalige Kundinnen und Kunden endlich eine finanzielle Wiedergutmachung bedeuten.

Die Verbraucherzentrale Hessen hatte den Energielieferanten 2022 verklagt, nachdem Stromio Ende 2021 schlagartig sämtliche Liefervereinbarungen beendet hatte. Wie die dpa meldet, sind der Klage über 4.600 Geschädigte beigetreten. Brancheninsider schätzten damals, dass die Kündigungswelle bundesweit Hunderttausende traf – darunter auch zahlreiche Menschen in NRW.

Verbraucherzentrale: Durchschnittlich 350 Euro Schaden pro Kopf

Für die Betroffenen hatte die Vertragsauflösung oft kostspielige Konsequenzen. Laut der Verbraucherzentrale landeten sie in einer teuren Ersatzversorgung, bekamen davon aber mitunter erst Wochen später Wind. Die Verbraucherschützer erachten die Kündigungen als unrechtmäßig und verlangen daher Schadenersatz. Nach ihren Kalkulationen beläuft sich der durchschnittliche Schaden auf rund 350 Euro je Person.

Stromio hat die Anschuldigungen durchgehend von sich gewiesen. Das Unternehmen rechtfertigte die Vertragsbeendigungen mit nicht absehbaren „Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen“ im Vorfeld des Ukraine-Kriegs. Ein Rechtsbeistand der Firma sprach von einer „Störung der Geschäftsgrundlage“, welche die Kündigungen legitimiert habe.

Gericht sieht gute Chancen für Kläger – Einigung in einem Monat?

Nun die überraschende Wende in Hamm. „Im Ergebnis ist das Gericht der Auffassung, dass unsere Klage ganz überwiegend zulässig und begründet ist“, so Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Diese richterliche Einschätzung hat Stromio anscheinend zum Einlenken bewogen. Der Konzern signalisierte seine Bereitschaft zu einem Vergleich und unterbreitete einen Vorschlag.

Beide Lager haben sich nun einen Monat Frist gesetzt, um eine gemeinsame Lösung auszuarbeiten. Sollte keine Übereinkunft erzielt werden, plant das Gericht, am 28. Mai sein Urteil zu fällen. Falls ein Vergleich zustande kommt, muss dieser noch gerichtlich bestätigt werden. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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