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Bloß keine Fehler machenWas Hausbesitzer nach einem Sturmschaden beachten müssen

Blitze über einem Wohnhaus während eines Gewitters

Copyright: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

Hat der Blitz bei Ihnen zu Hause eingeschlagen? Dann sollten Sie jetzt genau wissen, wie Sie vorgehen müssen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Haus nach Unwetter kaputt? So zahlt die Versicherung.

Wenn ein Unwetter mit Hagel und Starkregen Ihr Zuhause verwüstet, können Policen für Gebäude und Hausrat den finanziellen Schmerz lindern. Damit die Versicherung aber auch wirklich zahlt, müssen Sie als betroffener Eigentümer einige Regeln befolgen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie alles richtig machen und kein Geld verschenken.

Schritt 1: Finden Sie sofort Ihre Versicherungs-Papiere

Versicherer wollen umgehend wissen, was passiert ist. Diese Pflicht zur Meldung, die sogenannte Anzeigepflicht, ist in Ihrem Vertrag festgelegt. Klären Sie, welche Police zuständig ist: die für das Gebäude, den Hausrat oder sogar beide? Das ist extrem wichtig: Wer diese Meldepflicht missachtet, geht ein hohes Risiko ein. Im schlimmsten Fall bleiben Sie auf den Kosten sitzen, weil die Versicherung die Zahlung komplett oder in Teilen verweigert.

Suchen Sie die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Die stehen in den Unterlagen oder auf der Webseite. Ihr Makler ist ebenfalls ein guter Ansprechpartner. Halten Sie Ihre Vertragsnummer und Kundennummer bereit. Das beschleunigt alles für den nächsten Schritt.

Schritt 2: Rufen Sie die Versicherung an – sofort!

Ihre Schadensmeldung können Sie per Anruf, Mail oder über das Online-Portal des Versicherers einreichen. Manche Gesellschaften unterhalten sogar regionale Büros oder lokale Agenturen mit persönlichen Ansprechpartnern.

Für den ersten Kontakt genügen die wichtigsten Informationen. Philipp Wolf von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz sagt, was die Versicherung braucht: „Name, Versicherungsnummer, Ort und Datum des Schadeneintritts“. Schildern Sie das Ausmaß des Schadens nur grob. Beispiele wären: „Der Bach von nebenan steht im Wohnzimmer“, „Unser Keller ist vollgelaufen“, „Beim Sturm gestern Abend sind Dachziegel verrutscht“. Weitere Einzelheiten sind zunächst überflüssig. Vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktdaten für Rückfragen anzugeben.

Erledigen Sie die Meldung ohne zu zögern. Es gibt zwar keine starre Frist in Tagen oder Wochen. In den Policen finden sich aber Klauseln wie „ist unverzüglich anzuzeigen“ oder „ohne schuldhaftes Verzögern“ – also direkt, nachdem Sie den Schaden bemerkt haben. Schnelles Reagieren ist vor allem dann entscheidend, wenn durch ein beschädigtes Dach oder eine kaputte Fassade Feuchtigkeit eindringen und den Schaden verschlimmern könnte, erklärt Christian Worms vom Versicherer VGH. Bei einem Hagelschaden an der Fassade oder losen Dachziegeln ist eine Meldung am gleichen Tag oder spätestens am folgenden Werktag dringend zu empfehlen.

Schritt 3: Fragen Sie nach und schreiben Sie alles mit

Im Rahmen der Schadensmeldung erhalten Sie von der Versicherung für gewöhnlich direkte Anweisungen zum weiteren Vorgehen. Das betrifft etwa provisorische Reparaturen und Aufräumarbeiten. Sollten Sie diese Informationen nicht von selbst bekommen, rät Philipp Wolf: „fragen Sie unbedingt danach, bevor jemand Hand an den Schaden legt“. Andernfalls könnte es später Probleme bei der Auszahlung geben.

Halten Sie alle mündlich übermittelten Informationen schriftlich fest, damit nichts untergeht. Speichern Sie E-Mails oder drucken Sie diese zur Sicherheit aus. Am verlässlichsten ist es, sich alle Anweisungen schriftlich geben zu lassen.

Meistens wird Ihnen auch direkt eine Schadennummer mitgeteilt. Bewahren Sie diese sorgfältig auf, da sie für die gesamte weitere Kommunikation mit dem Versicherer benötigt wird.

Schritt 4: Sichern Sie Ihr Haus – aber ohne Risiko!

Versicherte sind laut Verbraucherschützer Wolf dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Leiten Sie daher Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ein.

Ein typisches Beispiel ist das notdürftige Abdecken eines kaputten Dachs mit einer Plane. So verhindern Sie, dass Regenwasser eindringt und im Haus Wasserschäden verursacht. Überflutete Keller sollten normalerweise leergepumpt und das Mobiliar in Sicherheit gebracht werden.

Halten Sie sich bei solchen Notfall-Aktionen an die Anweisungen Ihrer Versicherung. Es besteht ein gewisser Spielraum, der laut Christian Worms in den Verträgen als „soweit möglich und zumutbar“ definiert ist. Bringen Sie dabei weder sich noch andere Personen in Gefahr.

Schritt 5: Machen Sie Fotos – jedes Detail ist Gold wert

Erstellen Sie Fotos oder Videos, bevor Sie mit der Beseitigung der Schäden beginnen. Die Aufnahmen müssen deutlich zeigen, wo am Gebäude der Schaden aufgetreten ist und welches Ausmaß er hat. Mit dieser Dokumentation kommen Sie nicht nur einer Forderung der Versicherer nach. Für diese ist ein nachvollziehbares Schadenbild eine Bedingung für die Regulierung.

Zusätzlich haben Sie Beweismittel, sollte es zu einem Streit über die Reparatur kommen. „Bei Diskussionen, ob eine Reparatur oder eher eine größere Sanierung notwendig ist, dienen die Bilder als Argument“, sagt Philipp Wolf.

Beschädigte Objekte wie Hausrat, Möbel und Elektrogeräte sollten Sie für die Dokumentation aufbewahren oder zumindest abfotografieren.

Schritt 6: Liefern Sie alle Fakten auf den Tisch

Nach dem ersten Schock sind Sie in der Pflicht, dem Versicherer genauere Angaben zu machen als bei der ersten Meldung. Sie müssen den Schaden glaubhaft darlegen – Ihre zuvor erstellte Dokumentation hilft dabei. Versicherungen möchten oft auch den exakten Zeitpunkt des Unwetters erfahren und erkundigen sich nach dem Zustand Ihres Hauses vor dem Ereignis. „Die Informationen sollten in Textform, zum Beispiel per Mail, mitgeteilt werden“, sagt Christian Worms.

Falls die Versicherung einen Gutachter oder Sachverständigen schickt, um das beschädigte Haus zu begutachten, so Worms: „bitte den Zugang ermöglichen und für Fragen zur Verfügung stehen“.

Schritt 7: Stopp! Nicht einfach loslegen mit der Reparatur

Fangen Sie mit Aufräum- und Reparaturarbeiten erst nach Rücksprache mit Ihrer Versicherungsgesellschaft an. Am sichersten ist es, sich eine explizite Freigabe per E-Mail zu holen. Diese Erlaubnis kommt manchmal erst nach einer Begutachtung durch einen Experten.

Beauftragen Sie niemals Handwerker auf eigene Faust. Sonst riskieren Sie, dass der Versicherer im schlimmsten Fall die Zahlung kürzt oder komplett verweigert.

In manchen Fällen ist es wegen drohender Folgeschäden nicht möglich, den Schaden unberührt zu lassen. Umso entscheidender ist dann eine lückenlose Fotodokumentation im Vorfeld.

Schritt 8: Die Liste für die Kohle – jetzt wird's konkret

Senden Sie eine Aufstellung aller kaputten Gegenstände an Ihre Versicherung. In der Regel werden Informationen zum Anschaffungsdatum und zum Wert von Möbeln, Geräten und Wertgegenständen wie Schmuck verlangt. Dies lässt sich mit Kaufbelegen und Fotos nachweisen – sofern diese nach dem Unwetter noch existieren.

Sollten Nachweise zum Alter des Dachs, zu früheren Reparaturen oder Wartungsarbeiten gefordert werden, müssen Sie auch diese Dokumente vorlegen. Falls Sie alles verloren haben, bitten Sie die Handwerksbetriebe um Rechnungskopien.

Philipp Wolf empfiehlt, der Versicherung sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Regulierung des Schadens notwendig sind. „Das dient der Abwicklung“, erklärt er. Und je zügiger die Abwicklung vonstattengeht, desto schneller erhalten Sie auch Ihr Geld. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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