Handyvertrag gekündigt? Vorsicht vor dieser Rückruf-Falle!
Vorsicht, fiese FalleVerbraucherzentrale warnt vor Trick bei Handy-Kündigung

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Vorsicht vor Rückruf-Maschen: Aufforderungen zum Rückruf nach einer Kündigung dienen oft nur dazu, Kunden mit neuen Angeboten zum Bleiben zu bewegen.
Ihr habt euren Handyvertrag gekündigt und bekommt prompt eine Bitte um Rückruf? Bloß nicht verunsichern lassen! Verbraucherschützer warnen vor dem, was wirklich dahintersteckt.
Habt ihr euren Handyvertrag beendet? Dann seid ihr nicht verpflichtet, danach noch mit dem Unternehmen zu telefonieren. Davor warnen jetzt die Verbraucherzentralen. Trotzdem setzen einige Telekommunikationsfirmen ihre ehemaligen Kundinnen und Kunden gezielt mit Bitten um einen Anruf unter Druck, um sie zu verunsichern.
Aber was steckt dahinter? Diese Aufforderungen sind fast immer reine Verkaufsmaschen. Die Firmen spekulieren darauf, euch in einem Telefonat doch noch zum Weitermachen zu überreden. Doch für eine gültige Kündigung ist so ein Anruf absolut nicht nötig. Das hat sogar ein Gerichtsurteil unmissverständlich klargemacht (Landgericht Kiel, Az.: 14 HKO 42/20).
Kündigung per Post oder Klick: So geht's richtig
Laut den Konsumentenschützern ist eine Vertragsaufhebung gültig, sobald das Schreiben pünktlich beim Unternehmen eintrifft. Um ganz sicherzugehen, solltet ihr das Kündigungsschreiben als Einwurfeinschreiben senden. Alternativ geht auch ein Fax, das einen qualifizierten Sendebericht erstellt. Damit könnt ihr bei einem Konflikt den Eingang belegen. Ganz wichtig: Hebt die Nachweise gut auf!
Eine andere, ebenfalls rechtlich sichere Methode, ist der per Gesetz erforderliche Kündigungs-Button auf den Internetseiten der Firmen. Er muss sofort auf der Startseite sichtbar und ohne Anmeldung nutzbar sein. Ihr dürft also nicht gezwungen werden, euch erst im Kundenkonto anzumelden. Oft verstecken die Firmen den Button ganz unten auf der Seite, meist unter „Vertrag kündigen“.
Die fiese Falle: Was hinter der „Kündigungsvormerkung“ steckt
Aber aufgepasst, es lauert eine Kostenfalle: die „Kündigungsvormerkung“. Das ist keine richtige Vertragsbeendigung! Wer so eine Vormerkung online abschickt, hat seinen Vertrag noch lange nicht beendet. Stattdessen verlangen viele Firmen dann einen zusätzlichen Anruf von euch.
Diese ganze Vorgehensweise ist juristisch extrem wackelig. Die Verbraucherzentralen schlagen Alarm: In den AGB der meisten Firmen taucht diese Methode gar nicht auf. Wenn es zum Streit kommt, könnt ihr kaum beweisen, dass ihr kündigen wolltet. Also: Finger weg davon! Auch der angebliche Bonus, dass man damit die Frist umgehen kann, ist meistens Quatsch und steht nicht im Kleingedruckten.
Nervige Werbung? So dreht ihr dem Ex-Anbieter den Hahn ab
Ein letzter, super wichtiger Tipp, den viele übersehen: Eure Kündigung stoppt nicht automatisch die Werbeerlaubnis für eure Daten. Wenn ihr keine nervigen Anrufe oder E-Mails mehr von eurem alten Anbieter wollt, müsst ihr dem schon im Kündigungsbrief klar widersprechen. Erklärt darin auch, dass ihr die Zustimmung zur Weitergabe eurer Daten für Werbung zurückzieht. Passende Textbausteine dafür liefert eine interaktive „Briefvorlage der Verbraucherzentrale“. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
