Autofahrer überholt Bus: Gericht gibt ihm 100% Schuld.
100 Prozent SchuldAutofahrer überholt Bus und muss nach Crash allein haften

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Blaulicht, zu spät, nun ist etwas passiert: Und im Nachgang von Unfällen im Straßenverkehr gibt es oft Streit über Haftungsfragen.
Eine Szene, wie sie täglich im Stadtverkehr passiert: Ein Bus blockiert die Spur, die Ungeduld wächst. Mal eben schnell dran vorbei? Für einen Autofahrer endete genau das in einem Desaster – und mit einem Hammer-Urteil.
Der Fall, von dem die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet, wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm verhandelt (Az.: 7 U 58/24). Ein Autofahrer war innerorts unterwegs, als ein Linienbus auf der Straße hielt. Obwohl auf der Gegenspur ein Motorradfahrer herannahte, zog der Pkw-Fahrer links am Bus vorbei. Es kam zum Crash: Die Fahrzeuge touchierten sich, der Biker krachte auf den Asphalt.
Biker mit schweren Folgen, doch Gericht gibt ihm Mitschuld
Die Konsequenzen für den Motorradfahrer waren heftig: eine Schlüsselbeinfraktur, zwei Operationen und eine lange Zwangspause vom Job. Er zog vor Gericht gegen den Autofahrer und forderte Schmerzensgeld sowie die Übernahme aller künftigen Schäden. Doch das Landgericht Bielefeld gab ihm nur teilweise recht und brummte ihm eine Mitschuld von einem Drittel auf. Die Begründung: Er könnte gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen haben. Das wollte der Biker nicht auf sich sitzen lassen.
Die Wende vor dem Oberlandesgericht
In der Berufung vor dem OLG Hamm kam dann die große Überraschung. Offenbar war die Beweisaufnahme im ersten Prozess fehlerhaft. Das Gericht konnte die Faktenlage der ersten Instanz nicht einfach übernehmen und ordnete eine Wiederholung der sachverständigen Beweisaufnahme an.
Das neue Gutachten brachte eine entscheidende Erkenntnis: Die exakte Lage der beiden Fahrzeuge im Moment des Zusammenstoßes ließ sich nicht mehr zweifelsfrei rekonstruieren. Diese Unsicherheit ging voll zu Lasten des Autofahrers. Denn er stand in der Pflicht, ein Mitverschulden des Bikers zu beweisen – was ihm nicht gelang.
Das Gericht konnte dem Motorradfahrer keinerlei Fehlverhalten nachweisen, das zum Unfall geführt hätte. Weder war er zu schnell, noch hätte er ausweichen können. Selbst eine Vollbremsung hätte den Zusammenstoß nicht mehr verhindert. Das Urteil des OLG Hamm war daher eindeutig: Der Autofahrer hat die Vorfahrtsregeln so klar missachtet, dass er zu 100 Prozent allein haftet. Die bereits gezahlten 6000 Euro Schmerzensgeld wurden als angemessen bestätigt. (dpa/red)
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