Gas-Gefahr im Keller? So schützen Sie sich ganz einfach.
Gefahr in der WohnungSo prüfen Sie Ihre Gasleitung und Geräte ganz einfach selbst

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Gasleitungen sollten alle zwölf Jahre von Fachleuten und zusätzlich jährlich selbst per Sichtprüfung kontrolliert werden.
In vielen Kellern und Wohnungen schlummert eine unsichtbare Gefahr, die oft ignoriert wird. Dabei kann ein einfacher Blick pro Jahr ausreichen, um eine Katastrophe zu verhindern. So schützt ihr euch und eure Familie ganz einfach selbst.
Im Rhythmus von zwölf Jahren müssen Experten die Gasleitungen in einem Gebäude kontrollieren. Doch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) legt jedem ans Herz, zusätzlich einmal pro Jahr eine eigene Sichtprüfung durchzuführen. Das betrifft die Rohre ebenso wie den Gasherd oder andere Apparate.
Haupt-Absperrhahn muss frei sein
Die beste Nachricht: Für diese jährliche Kontrolle ist keinerlei Fachwissen erforderlich. Ein genauer Blick genügt, so der DVGW. Starten Sie Ihre Inspektion am besten direkt bei der Haupt-Absperreinrichtung: Ist sie frei zugänglich oder durch Fahrräder, Kartons und anderen Kram blockiert?
Im «Falle eines Falles» lässt sich hier die Gaszufuhr komplett stoppen. Wer hier im Ernstfall aber erst Gerümpel wegräumen muss, verliert kostbare Sekunden. Halten Sie den Zugang also unbedingt frei!
Gasleitungen sind keine Kleiderständer
Prüfen Sie bei Ihrem Rundgang außerdem, ob die frei verlegten Gasleitungen an der Wand oder Decke noch fest sitzen. Sie dürfen laut DVGW auch keine «Durchhänger» aufweisen. Ganz wichtig: Gasrohre sind keine Garderobe! Hängen Sie niemals Gegenstände daran, auch keine Deko-Blumenampeln.
Wenn Sie die Leitungen aus ästhetischen Motiven kaschieren wollen, sorgen Sie für Lüftungsöffnungen, damit der Hohlraum dahinter belüftet wird. Blättert bei metallenen Rohren nur der Lack ab, können Sie selbst zum Pinsel greifen. Sieht die Gasleitung aber angegriffen aus, zum Beispiel durch Rost, ist das ein klarer Fall für den Fachbetrieb.
Alarmsignale am Gasgerät erkennen
Auch Ihre Gasgeräte wie der Herd brauchen Aufmerksamkeit. Ein Fachmann muss gerufen werden, wenn Sie Rußspuren oder Verfärbungen am oder rund um das Gerät entdecken. Das Gleiche ist der Fall bei merkwürdigen Geräuschen während des Starts oder einem komischen Geruch im Betrieb.
Haben Sie einen Gasherd, der mit einer Gas-Steckdose verbunden ist? Achten Sie bei der jährlichen Kontrolle darauf, dass die Gasschlauchleitung weder verdreht noch geknickt ist. Sie darf auch keiner großen Hitze ausgesetzt sein, braucht also genügend Abstand zu den Flammen und dem heißen Backofen.
Bei diesem Geruch sofort handeln
Ein Gasleck kann zu Explosionen oder Bränden führen. Deshalb ist es lebenswichtig, den Gasgeruch sofort zu erkennen. Dem Gas im Netz wird ein Stoff beigemischt, der beißend oder nach faulen Eiern riecht. Damit Sie sich mit dem Geruch vertraut machen können, stellen zahlreiche Gasnetzbetreiber laut der Aktion Das sichere Haus (DSH) Duftproben auf Duftkarten zur Verfügung.
Riecht es nach Gas, rät die DSH: Ruhe bewahren! Öffnen Sie sofort Fenster und Türen, um zu lüften. Drehen Sie den Hauptabsperrhahn zu. Warnen Sie Ihre Nachbarn – aber klopfen Sie, statt zu klingeln oder anzurufen! Jeder Funke kann eine Katastrophe auslösen. Benutzen Sie also keine Lichtschalter, keine Telefone, keine Feuerzeuge oder Kerzen. Verlassen Sie das Haus und rufen Sie von draußen den Gasversorger oder die Feuerwehr.
Gut zu wissen: Bis zur Haupt-Absperreinrichtung ist der jeweilige Netzbetreiber für die Leitung zuständig. Ab diesem Punkt seid ihr als Eigentümer oder Mieter für die Gas-Installation verantwortlich. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
