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Hammer gegen Schrott-HäuserNeues Gesetz: Kommunen dürfen Eigentümer sogar enteignen

Baustelle eines Einfamilienhauses

Copyright: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn

Planen und Bauen in Kommunen soll schneller und einfacher werden. (Archivbild)

Bau-Turbo der Regierung: Schneller zu neuen Wohnungen.

Die Bundesregierung hat eine wichtige Überarbeitung des Baugesetzbuchs auf den Weg gebracht. Das Hauptziel: Endlich soll der Bau von Wohnungen in Deutschland und auch in Köln richtig Fahrt aufnehmen. Für euch bedeutet das: Zukünftige Planungen werden digitaler, schneller und viel einfacher nachzuvollziehen sein.

Die zuständige Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte ihre Ideen für dieses „Upgrade“ des Gesetzes bereits vor ein paar Wochen präsentiert. In diesem Regelwerk steht, wo und auf welche Weise gebaut werden darf. Laut dem Bauministerium sollen die Änderungen den Städten und Gemeinden „moderne, praxistaugliche und zukunftsorientierte Planungswerkzeuge“ zur Verfügung stellen.

Wohnungsbau wird zum „überragenden öffentlichen Interesse“

Hubertz hebt besonders die erhofften Effekte für den Wohnungsbau hervor. Im Deutschlandfunk erklärte die SPD-Politikerin: „Wir haben zu wenige Wohnungen, deswegen wird jetzt auch der Wohnungsbau zum sogenannten überragenden öffentlichen Interesse“. Durch die neuen Bestimmungen soll alles beschleunigt und vereinfacht werden, damit mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht.

Dieses „überragende öffentliche Interesse“ können Kommunen mit einem schwierigen Wohnungsmarkt – wie es in Köln definitiv der Fall ist – ausrufen. Die Konsequenz: Der Bau neuer Wohnungen erhält dann den Vorzug und wird bei der Verteilung von knappen Grundstücken höher gewichtet als andere politische Vorhaben.

Planung soll nur noch zwei Jahre dauern

Generell sollen Bauvorhaben massiv schneller vorankommen. Laut Informationen aus dem Bauministerium soll die Bauleitplanung zukünftig innerhalb von zwei Jahren fertig sein. Das ist ein gewaltiger Sprung, denn aktuell dauert dieser Prozess häufig zehn bis 15 Jahre.

Um dieses Tempo zu ermöglichen, wird die Umweltprüfung beschleunigt. Außerdem ist geplant, die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger während der Planungszeit zu vereinfachen: Diese könnte zukünftig digital und in nur einem Schritt stattfinden.

Kampf gegen Schrottimmobilien – Enteignung als letztes Mittel

Ein besonders heikler Punkt: Städte und Gemeinden sollen neue Waffen gegen sogenannte Schrottimmobilien erhalten. Gemeint sind damit Gebäude, die von den Besitzern einfach vernachlässigt oder bewusst kaputtgehen gelassen werden. Die Kommunen sollen ein Vorkaufsrecht bekommen und einfacher ein „Instandsetzungsgebot“ durchsetzen können, also eine klare Aufforderung zur Sanierung.

Im Falle von „extremem Missbrauch“ wird sogar eine Enteignung eine Option. Ein harter Schritt, der die Ernsthaftigkeit der Lage unterstreicht.

Vom Deutschen Mieterbund kam Zustimmung für den Kabinettsbeschluss. „Insbesondere die vorgesehene Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter und ein zentraler Fortschritt im Kampf gegen Verdrängung und steigende Mieten“, ließ der Verband verlauten. Bei einem Mangel von rund 1,4 Millionen Wohnungen und extrem gestiegenen Mieten sei schnelles Handeln dringend erforderlich. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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