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Sogar Abmahnung drohtSommer in Köln – aber hier gilt ein striktes Pool-Verbot

Eine GAG-Siedlung in Köln. An allen Standorten gilt ein Pool- und Planschbecken-Verbot.

Copyright: Arton Krasniqi

Eine GAG-Siedlung in Köln. An allen Standorten gilt ein Pool- und Planschbecken-Verbot.

Sommer, Hitze, aber Abkühlung verboten! Die GAG verbietet ihren Mietern Planschbecken und Pools – und droht mit Abmahnung.

Ein Planschbecken, morgens aufgebaut, abends wieder weggeräumt, dazwischen Eltern, die abwechselnd aufpassen – so hatten sich Familien in einer Kölner GAG-Siedlung ihren Hitze-Sommer vorgestellt.

Doch daraus wird nichts. Eine Anwohnerin berichtet gegenüber EXPRESS.de, dass ihr das sogar für ein sechs Monate altes Baby verwehrt wurde – ein gerade einmal 60 Zentimeter großes Planschbecken eingeschlossen.

GAG verbietet Pools und Planschbecken

Dabei hatte die Mutter mit dem Hausmeister extra eine Lösung gesucht. Doch die Antwort im persönlichen Gespräch fiel knapp aus. Nein, das sei verboten. Auch auf die Nachfrage, ob wenigstens für das Baby eine Ausnahme möglich sei, kam nur ein Nein zurück.

Wenige Tage später bekam die Sache eine neue Note: Ein Aushang der städtischen Wohnungsgesellschaft informierte die Mieter, dass „Pools, Planschbecken, Whirlpools und sonstige größere Wasserbecken auf Balkonen, Terrassen, in Gärten sowie auf Gemeinschaftsflächen“ nicht gestattet seien. Wer sich nicht daran halte, müsse mit „mietrechtlichen Schritten“ rechnen – „hierzu kann auch eine Abmahnung gehören“, heißt es dort wörtlich.

Für die Leserin ist das kaum nachzuvollziehen. Im Mietvertrag stehe lediglich, dass Campieren, Zelten und Grillen verboten seien – von Planschbecken oder Pools sei keine Rede.

Andere Vermieter in der Nachbarschaft würden ihren Mietern bei Hitze problemlos Planschbecken erlauben. Dabei werbe die GAG ausdrücklich mit „familienfreundlich“ und „kinderfreundlich“.

Mit diesem Aushang weist die GAG auf das Pool-Verbot hin.

Copyright: privat

Mit diesem Aushang weist die GAG auf das Pool-Verbot hin.

Auf Nachfrage bestätigt ein GAG-Sprecher: Das Verbot gebe es tatsächlich für alle GAG-Bestände in Köln, und es sei sogar explizit Bestandteil des Mietvertrages.

Der Hintergrund: In der Vergangenheit sei ein Kind in einem solchen Becken verunfallt, die GAG sei damals wegen ihrer Verkehrssicherungspflicht mitverantwortlich gemacht worden.

Auch Schäden an Gebäuden oder am Eigentum anderer Mieterinnen und Mieter kämen immer wieder vor, Beschwerden über Planschbecken und Pools noch häufiger, so der Sprecher.

„Und so verständlich der Wunsch nach Abkühlung während einer Hitzewelle ist, muss die GAG die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Mieterinnen und Mieter im Blick haben. Das hat nichts mit Familienfreundlichkeit oder -unfreundlichkeit zu tun. Das ist Verantwortung“, erklärt der GAG-Sprecher.

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