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JVA-Chefin erklärt VoraussetzungenOffener Vollzug: Nur zum Schlafen in den Knast

Ulrike Müller von der JVA Euskirchen erklärt die Voraussetzungen.

Ulrike Müller von der JVA Euskirchen erklärt die Voraussetzungen.

Für Uli Hoeneß wird es ganz eng. Eine Bewährungsstrafe scheint aufgrund der neuen Schadenssummen nahezu ausgeschlossen. Wie ginge es mit dem Präsidenten des FC Bayern nach einer Verurteilung weiter?

Die wahrscheinlichste Möglichkeit: Dass er seine Haftstrafe im offenen Vollzug absitzen kann. Heißt: Im Gefängnis schlafen, aber tagsüber ganz normal zur Arbeit gehen.

Kunstfälscher Wolfgang Beltracchi (63) etwa praktiziert das in der JVA Euskirchen. „Voraussetzung dafür ist, dass sich der Straftäter nicht in einer aktuellen U-Haft befindet“, weiß Ulrike Müller, stellvertretende Leiterin der JVA Euskirchen. Das wäre bei Hoeneß bei der Fall.

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In einer sogenannten Zugangsdiagnostik würde dann in Gesprächen mit Sozialarbeitern und Psychologen eine mögliche Wiederholungsgefahr abgeklopft.

Bis die JVA grünes Licht gibt, muss der Straftäter erstmal Tag und Nacht im Gefängnis bleiben. In Euskirchen dauert dieser Prozess in der Regel vier bis sechs Wochen. Müller: „Wird die Eignung für den offenen Vollzug verneint, wird der Gefangene in den geschlossenen Vollzug verlegt.“

Im offenen Vollzug könnte Hoeneß sich tagsüber frei bewegen und arbeiten. Sollte er noch Bayern-Präsident sein, dürfte er womöglich sogar Fußball-Spiele besuchen. Partien im Ausland fielen aber flach. Er dürfte das Land nicht verlassen.