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Stadt Köln will kasssierenHausbesitzer soll für Sex im Treppenhaus Steuern zahlen

Eine Prostituierte steht vor der roten Beleuchtung unter einem Bett in einem Studio. (Symbolfoto)

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Eine Prostituierte steht vor der roten Beleuchtung unter einem Bett in einem Studio. (Symbolfoto)

Steuer-Posse in Köln: Ein Bordell-Betreiber wehrt sich gegen eine Vergnügungssteuer fürs Treppenhaus und zog vor Gericht.

Muss man für die Stufen zum Liebesnest extra zahlen? Ein Kölner Bordell-Chef zog wegen der Vergnügungssteuer vor Gericht. Jetzt ist das Urteil da.

Der bizarre Rechtsstreit hatte die Gerichte in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Ein Bordell-Betreiber aus der Domstadt wehrte sich dagegen, dass die Stadtverwaltung Köln auch für sein Treppenhaus eine Vergnügungssteuer verlangte. Das Oberverwaltungsgericht gab ihm nun recht und wies die Forderung der Stadt zurück.

Stadtkasse Köln: Auch Treppenabsätze sollten Geld bringen

Der Fall drehte sich um ein Gebäude mit mehreren Etagen, in dem Apartments für die Prostitution zur Verfügung gestellt werden. Pro Stockwerk gibt es zwei abgeschlossene Wohneinheiten.

Zutritt erhalten Kunden ausschließlich nach einer festen Buchung und begeben sich dann ohne Umwege in das reservierte Apartment.

Grundlage für die Abgabe ist laut der städtischen Satzung in Köln die Quadratmeterzahl der sogenannten Veranstaltungsfläche. Die Behörde bezog in ihre Kalkulation aber nicht nur die Apartments selbst ein, sondern zusätzlich die Treppenhauspodeste mit einer Fläche von jeweils rund zwei Quadratmetern.

Die Argumentation der Stadt: Auf den Stufen könnten Freier andere Angebote entdecken und sich kurzfristig umentscheiden. Aus diesem Grund sei das Treppenhaus als Teil der Vergnügungsfläche zu werten. Pro angefangene zehn Quadratmeter dieser Fläche werden laut Satzung drei Euro fällig.

Gericht pfeift Stadt Köln zurück: Keine Steuer für die Stufen

Die Richter teilten diese Ansicht jedoch nicht. Weil das Etablissement nur nach einer Terminvereinbarung betreten werden kann, sei die Annahme nicht plausibel, dass Gäste das Treppenhaus nutzen, „um sich über das Angebot der anderen Prostituierten zu informieren und dieses Angebot gegebenenfalls spontan wahrzunehmen“.

Die Flächen im Treppenhaus dürfen demnach nicht in die Steuerberechnung einfließen. Anders sah es aber bei den Dachschrägen aus. Hier unterlag der Betreiber, der argumentierte, diese Bereiche seien nur begrenzt nutzbar und müssten geringer angesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht fand dafür keine stichhaltigen Beweise.

Sowohl die Stadtverwaltung als auch der Bordell-Chef hatten versucht, das Urteil der Vorinstanz, des Verwaltungsgerichts Köln, anzufechten. Das Oberverwaltungsgericht schmetterte jedoch beide Berufungsanträge ab. Diese Entscheidung ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden. (red)

Die gedeckelten Zugänge am Ebertplatz. Vom früheren Zugang ist nichts mehr zu sehen.
Kölner Ebertplatz
Jetzt sind drei Eingänge für immer dicht