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MindestpreisGericht kippt Uber-Regel – werden Fahrten wieder günstiger?

Uber sind in der Stadt unterwegs. Die Mindestpreise für Mietwagenfahrten in Kölnwurden jetzt gekippt.

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Uber sind in der Stadt unterwegs. Die Mindestpreise für Mietwagenfahrten in Kölnwurden jetzt gekippt.

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Ein Gericht hat die teure Uber-Regel für illegal erklärt. Fahrten werden wieder günstiger.

Seit Juni zahlten die Menschen in Köln für Uber-Fahrten fast den gleichen Preis wie für ein Taxi. Diese Anordnung der Stadt Köln wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Köln per Eilbeschluss wieder kassiert.

Die Stadtverwaltung hatte mittels einer Allgemeinverfügung festgelegt, dass Mietwagenanbieter ihren Kunden ab dem 1. Juni 2026 eine minimale Gebühr für die Beförderung in Rechnung stellen müssen.

Oberbürgermeister hätte Kölner Rat einbeziehen müssen

Diese durfte den Kölner Taxipreis für dieselbe Strecke um höchstens 20 Prozent unterschreiten. Auch Rabatte, beispielsweise bei Fahrten, die über eine App gebucht wurden, durften diese Grenze nicht durchbrechen. Seit dieser Einführung sind die Kosten für Fahrdienstleister wie Uber und Bolt erheblich angestiegen.

Zwei Mietwagen-Unternehmen sowie eine Vermittlungs-Plattform hatten gegen diese Vorschrift Einspruch erhoben, sowohl bei der Stadtverwaltung als auch vor dem Verwaltungsgericht. Sie argumentierten, das Mindestentgelt sei unter anderem nicht mit dem Personenbeförderungsgesetz und den geltenden Zuständigkeitsregeln vereinbar.

Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise in weiten Teilen an. Der Eilantrag von einem der Mietwagen-Unternehmen wurde wegen einer Fristversäumnis abgewiesen. Um welche Firma es sich dabei handelt, wurde zunächst nicht bekannt. Die Anträge des zweiten Unternehmens und der ebenfalls vorerst ungenannten Plattform waren jedoch erfolgreich. Die Kammer beurteilt die Festlegung des Mindestentgelts als „voraussichtlich rechtswidrig“.

Einen entscheidenden Formfehler sieht das Gericht darin, dass der Oberbürgermeister diese Regelung ohne eine hinreichende Einbeziehung des Stadtrats erlassen hat. Gemäß der Gesetzeslage hätte der Rat darüber entscheiden müssen, ob und in welcher Form – also bezüglich Höhe und räumlicher Geltung – eine solche Preisuntergrenze eingeführt wird. Diese Abwägungsentscheidung hätte der Oberbürgermeister nicht allein fällen dürfen.

Welcher Mietwagenanbieter unmittelbar die Preise senken darf, war am Freitag zunächst nicht bekannt. Es handelt sich jedoch nicht um Uber, wie das Unternehmen am Freitag mitteilte. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt unsere rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Mindestpreise für Mietwagen. Die Entscheidung unterstreicht, dass die aktuelle Regulierung nicht im Sinne eines fairen und verbraucherfreundlichen Wettbewerbs steht. Die Leidtragenden sind in erster Linie die Kölnerinnen und Kölner. Künstlich erhöhte Preise verteuern eine flexible Mobilitätsoption“, teilte das Unternehmen mit. Uber sei weiterhin bereit, mit Oberbürgermeister Burmester und der Stadt Köln am Runden Tisch gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen in der Branche zu entwickeln.

Stadt Köln kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen

Im März hatte der Kölner Stadtrat nur die Anhebung der Taxigebühren abgesegnet. Oberbürgermeister Burmester erließ daraufhin zusätzlich per Allgemeinverfügung die Mindestgebühr für Mietwagen. Durch diese Kombination wurde der Tarif in Köln zum kostspieligsten unter allen deutschen Metropolen.

Zusätzlich hat die Stadt den Geltungsbereich der Preisuntergrenze unrechtmäßig auf den sogenannten Pflichtfahrbereich für Taxis erweitert, welcher über die Kölner Stadtgrenzen hinausgeht. Das Gesetz gestattet einen solchen Geltungsbereich jedoch nur bis zur Stadtgrenze. Ferner seien Mietwagen-Dienste strukturell völlig anders aufgestellt als der Taxiverkehr, weshalb die Übertragung des taxispezifischen Pflichtfahrbereichs auf Mietwagen rechtlich nicht haltbar sei.

Die Stadt kann gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen. Vorerst dürfen laut dem Verwaltungsgericht aber nur das erfolgreiche Mietwagen-Unternehmen und die siegreiche Plattform wieder Tarife ohne Untergrenze anbieten. Für alle anderen Anbieter bleibt die städtische Regelung zunächst bestehen.

Anders als Mietwagen, die durch Uber und Bolt vermittelt werden, gehören Taxis zum öffentlichen Personennahverkehr. Aus diesem Grund kann ein Taxifahrer, im Gegensatz zu einem Mietwagenfahrer, die Beförderung von Passagieren nicht verweigern. Er benötigt zudem einen Personenbeförderungsschein. „Das sind Regeln, die dem Verbraucherschutz dienen“, erklärt der Vorstand von Taxiruf-Köln, Aleksandar Dragicevic. Für die Festlegung der Tarife ist der Stadtrat verantwortlich.

Auch andere Städte streiten vor Gericht

Schon vor der Ratsentscheidung im März äußerte sich der Deutschland-Chef von Uber, Christoph Weigler: „Wir sind überrascht, dass die Stadt Köln vorhat, den Mindestpreis für Mietwagen kurzfristig zu verabschieden.“ Köln sei eine kostspielige Stadt, und die neuen Tarife würden es für die Menschen noch schwieriger machen, zum Arzt zu gelangen oder von der Spätschicht heimzukommen. Er richtete einen Appell an Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD), die Mobilität in der Domstadt nicht künstlich zu verteuern. „Höhere Preise lösen keine Probleme“, hatte Weigler im März erklärt.

Der Rechtsstreit um ein Mindestbeförderungsentgelt ist auch in anderen Kommunen ein Thema. Unternehmen wie Uber haben die Rechtmäßigkeit solcher Regelungen angezweifelt. In anderen Städten hat der Konzern bereits geklagt, zum Teil erfolgreich. In Leipzig sollten Mietwagen sogar teurer als Taxis werden, und in Solingen fehlte ein notwendiges Gutachten als Basis. Die Richter in Leipzig stellten jedoch auch klar, dass es grundsätzlich zulässig ist, wenn eine Stadt Mindestpreise für die Beförderung festlegt. (red)

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