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Anwohner-KlageRiesenrad in Köln soll weg - Gericht mit klarer Ansage

Auf der Wiese neben dem Kölner Zoo steht das Riesenrad der Bonner Schaustellerfirma Kipp und Sohn.

Ein Anwohner hatte beim Kölner Verwaltungsgericht gegen das Riesenrad am Zoo geklagt.

Das Riesenrad der Bonner Schaustellerfamilie Kipp ist in Köln eine Attraktion. Doch gegen den neuen Standort am Zoo klagte ein Anwohner.

Köln. Für die einen ist es eine wunderbare Attraktion, für die anderen ein großes Ärgernis: das Riesenrad am Kölner Zoo.

Als Anfang 2021 publik wurde, dass der Umzug vom Schokoladenmuseum auf die Wiese vorm Kölner Zoo geplant war, gab es gleich Ärger: Anwohner befürchteten, dass in Riehl alles zugeparkt würde. Bedenken, die die Stadt Köln nicht teilte: Es gebe große Parkplätze für Besucher unterhalb der Zoobrücke, an der Riehler Straße und im gegenüberliegenden Parkhaus. Außerdem eine perfekte Anbindung an den ÖPNV.

Ein Betroffener klagte per Eilantrag vorm Kölner Verwaltungsgericht. Es seien nicht genug Parkmöglichkeiten für zusätzliche Besucher gegeben.

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Kölner Riesenrad: Umzug vom Schoko-Museum zum Zoo

Das „Europa-Rad“ des Bonner Schaustellers  Willi Kipp war 2020 auf dem Privatgelände vor dem Schokoladenmuseum aufgebaut. Weil dort Bodenarbeiten anstanden, beantragte die Betreiberfirma, das Riesenrad auf einer Grünanlage vor dem Kölner Zoo aufstellen zu dürfen. Auf der Grundlage der Kölner Stadtordnung erteilte die Stadt Köln im März eine Genehmigung für den Betrieb des Riesenrades, die bis Ende August verlängert wurde.

Gegen die Genehmigung klagte ein Anwohner, der etwa 300 Meter vom Riesenrad entfernt wohnt, per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln: Er wollte den Betrieb des Riesenrads stoppen, weil „Parksuchverkehr und Parkdruck“, auch durch Falschparker, vor allem an den Sonntagen in den Sommerferien nicht mehr zumutbar seien.

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt. Der Antragsteller könne sich als „Dritter“ nicht gegen die Erteilung der Genehmigung von der Stadt an die Betreiberfirma wenden. Eine Verletzung sogenannter drittschützender Vorschriften sei nicht ersichtlich.

Kölner Riesenrad: Beschwerde beim OVH Münster möglich

Das Verwaltungsgericht teilte mit: „Die Rechtsgrundlage in der Kölner Stadtordnung für die erteilte Genehmigung stelle allein darauf ab, ob die jeweilige Nutzung der Fläche, zum Beispiel für Veranstaltungen wie den Riesenradbetrieb, mit öffentlichen Interessen vereinbar sei. Sie diene nicht dazu, die Nachbarschaft vor zusätzlichem Verkehr zu schützen.“

Es sei auch nicht das Problem des Schaustellers, wenn Riesenrad-Besucher verkehrswidrig parkten oder dass seit Jahren ein  Verkehrskonzept mit mehr Stellplätzen für den Bereich an Zoo und Flora fehlte.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. (Az.: 14 L 1214/21)