Geißbockheim-AusbauIst das der Dolchstoß für die Klub-Pläne? So reagiert FC auf Gerichts-Urteil

Das Geißbockheim (am 4. Juni 2020) aus der Luft

Das Geißbockheim (am 4. Juni 2020) aus der Luft

Urteil im Kampf um den Geißbockheim-Ausbau: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Bebauungsplan für das Trainingsgelände des 1. FC Köln unwirksam ist.

von Martin Zenge (mze)

War das der endgültige Dolchstoß für den Geißbockheim-Ausbau? Der Bebauungsplan für die Erweiterung des FC-Trainingsgeländes ist ungültig! So hat das NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Donnerstag (24. November 2022) entschieden.

Wobei sich der Frust der Klub-Bosse in Grenzen halten dürfte, da eine Umsetzung des Vorhabens zuletzt ohnehin in weite Ferne gerückt war. Ein zweiter Standort in Marsdorf ist nun mehr denn je im Fokus – nahezu unumgänglich!

1. FC Köln fehlte ohnehin Pacht-Vertrag für Gleueler Wiese

Aber der Reihe nach: Die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ und der Naturschutzbund „NABU“ hatten den 2020 von der Stadt Köln beschlossenen Bebauungsplan vor dem OVG angegriffen. Dieser verstoße gegen den Regionalplan, der einen Grünzug vorsehe – so die Begründung.

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Das Gericht gab der Klage am Donnerstagmittag recht, erkannte „beachtliche handwerkliche Fehler“ der Stadt Köln und erklärte den Bebauungsplan für unwirksam.  Konkret geht es um die vorgesehenen Kleinspielfelder auf der Gleueler Wiese, für die laut Plan eine nicht zulässige Vollversiegelung in Betracht gezogen werden könnte.

Allerdings könne der Fehler in einem „ergänzenden Planungsverfahren geheilt werden“. Weitere Mängel seien „nicht ersichtlich“, auch keine Umweltschutz-Bedenken. Stellt sich die Frage, ob die Stadt ihren Patzer reparieren will!

Denn klar ist: Selbst ein aus FC-Sicht positives Urteil hätte keineswegs bedeutet, dass der dringend benötigte Ausbau endlich starten kann. Dem Klub hätte so oder so weiterhin der notwendige Pacht-Vertrag für die Gleueler Wiese gefehlt, den die Politik partout nicht erteilen will.

Hintergrund: Nach der Kommunalwahl vor zwei Jahren hatten sich die Machtverhältnisse im Stadtrat verändert, vorherige Befürworter der Ausbau-Pläne verwandelten sich in Gegner. Allen voran die CDU um Bernd Petelkau (57).

1. FC Köln verlor mit Kommunalwahl Unterstützung aus der Stadt-Politik

Für ein Bündnis mit Grünen und Volt unterzeichnete der Fraktionschef im Koalitionsvertrag ein Moratorium für die Gleueler Wiese – sodass hier Stillstand herrscht. Urteil hin oder her, der FC kann lange (mindestens bis 2025) auf den notwendigen Pachtvertrag warten. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (65) verwies dabei immer wieder auf den Klimanotstand.

Daher deutete schon vor dem OVG-Termin in Münster vieles auf einen teilweisen Umzug nach Marsdorf hin, dort könnte an der A1 in Nachbarschaft zum vorgesehenen Lebensmittel-Großmarkt ein neues NLZ entstehen. Hierfür ist jedoch auch ein neuer Bebauungsplan nötig, das kostet Zeit.

Die Gespräche zwischen den FC-Bossen und der Stadt laufen auf Hochtouren, Präsident Werner Wolf (66) hatte im September auf der Mitgliederversammlung erklärt: „Da wir aus den Problemen der Vergangenheit gelernt haben, fahren wir inzwischen mehrgleisig. Es gibt erste konkrete Planungen für einen neuen, zweiten Standort in Köln-Marsdorf.“

So reagiert FC-Geschäftsführer Philipp Türoff auf das Urteil des OVG

Der FC bastelt bereits seit 2014 an der Erweiterung seines Trainingsgeländes, wollte eigentlich im Grüngürtel um seine traditionsreiche Zentrale herum mit zusätzlichen Plätzen und einem neuen Leitungszentrum für den Nachwuchs moderne Bedingungen schaffen.

Von der Infrastruktur her haben mittlerweile sogar viele Zweitligisten den Conference-League-Teilnehmer deutlich abgehängt. Daher wurden in der Sommerpause zumindest die Kabinen der Profis, die wohl definitiv am Geißbockheim bleiben, renoviert.

Eine Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist nicht zugelassen, dagegen können die Stadt und der FC aber Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Besonders bitter aus Klub-Sicht: Die vom OVG monierten vier Kleinspielfelder waren von der Stadt für die Öffentlichkeit gedacht, nicht für die Profi-Kicker. Mit den FC-Plänen haben sie nichts zu tun! Geschäftsführer Philipp Türoff (46), der die Sitzung in Münster vor Ort verfolgte, sagt: „Die vorgetragene Urteilsbegründung bestätigt grundsätzlich, dass wir den professionellen Fußball in Köln sowohl rechtlich als auch umweltverträglich innerhalb der Stadtgrenzen weiterentwickeln können. Wir werden den bereits eingeschlagenen Weg konstruktiver Gespräche mit Politik und Verwaltung der Stadt Köln sowie allen anderen Beteiligten weiter fortführen, um möglichst schnell konkrete Lösungen zu erzielen.“ Die Stadt kündigt eine Entscheidung bis zum Jahreswechsel an.