In Moskau macht die Strafjustiz kurzen Prozess mit dem Satiriker Jacques Tilly und seinen Karnevalswagen. Eine Beschwerde gegen das Urteil in Abwesenheit schmettert das Berufungsgericht ab.
Düsseldorfer provoziert PutinGericht bestätigt lange Haftstrafe für Jacques Tilly

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Jacques Tilly, Düsseldorfer Bildhauer und Karnevalswagenbauer
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Jetzt ist es amtlich: Ein Moskauer Berufungsgericht hat das harte Urteil gegen den Düsseldorfer Künstler Jacques Tilly zementiert. Achteinhalb Jahre Haft! Richter Wladimir Ussow verkündete am Vormittag die Entscheidung, den Einspruch der Verteidigung zurückzuweisen. Das Strafmaß hat damit Bestand.
Was wirft die russische Justiz ihm vor? Tilly soll sich mit seinen provokanten Wagen beim Rosenmontagszug in Düsseldorf schuldig gemacht haben. Die Anklagepunkte: Verletzung religiöser Gefühle und die Verbreitung von Unwahrheiten über die russischen Streitkräfte. Der Künstler hatte Kreml-Chef Wladimir Putin, den Krieg in der Ukraine und den russisch-orthodoxen Patriarchen Kirill wiederholt ins Visier seiner Satire genommen.
Anwältin versucht es mit irrem Trick
Seine Pflichtverteidigerin Natalja Dudkina brachte für die Revision ein verblüffendes Argument ins Spiel. Sie monierte, dass während der Ermittlungen Tillys Zurechnungsfähigkeit nie durch ein psychiatrisches Gutachten untersucht worden sei. Anfang April klang das noch ganz anders: Da hatte sie einen Freispruch für Tilly wegen fehlender Beweise verlangt.
„Es war meine gesetzliche Pflicht als Verteidigerin, gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen“, sagte sie im Anschluss gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Erneut beklagte sie, dass sie keinen Kontakt zu Tilly persönlich herstellen konnte. Der Grund: Russland hat ihn laut ihrer Aussage international zur Fahndung ausgeschrieben.
Tilly aus Düsseldorf kontert: „Wir machen weiter wie bisher“
Und der Künstler selbst? Jacques Tilly gibt sich aus Düsseldorf alles andere als geschlagen. Auf eine Anfrage der dpa reagiert er mit einer deutlichen Botschaft: „Damit ist der Fall abgeschlossen. Ich sehe keinen Anlass, diesen absurden Schauprozess zu verlängern. Das Urteil ist ohnehin eine Farce. Es wird unsere satirische Arbeit im Karneval nicht beeinflussen. Wir machen weiter wie bisher.“
Von dem Urteil lässt sich der Satiriker also nicht einschüchtern. Tilly bekräftigte außerdem, dass ihn die russische Justiz zu keinem Zeitpunkt über die Ermittlungen in Kenntnis gesetzt habe. Den gesamten Prozess, inklusive des Berufungsverfahrens, verfolgten Mitarbeiter der Deutschen Botschaft als Beobachter.
Juristisch ist die Angelegenheit damit beendet, denn die Staatsanwaltschaft verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Eine Fortsetzung gäbe es nur, falls der Bildhauer selbst die Initiative ergreift und den Fall vor eine höhere Instanz bringen will. (dpa/red)
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