Wagenbauer Tilly: Berufung in Moskau – doch worum geht's?
Irres Urteil gegen TillyProzess gegen Wagenbauer geht in Moskau in die nächste Runde

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Der Karnevalswagenbauer Jacques Tilly ist in Moskau in Abwesenheit zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden - nun ist ein Revisionsprozess angekündigt. (Archivbild)
Für Jacques Tilly, den Wagenbauer aus Düsseldorf, wird es an diesem Dienstag wieder ernst. Nach seiner Verurteilung zu unfassbaren achteinhalb Jahren Haft in Abwesenheit in Moskau im April, startet nun das Berufungsverfahren. Die Anhörung ist für den Vormittag beim Appellationsgericht der russischen Hauptstadt geplant.
Die ganze Sache hat aber einen verrückten Haken: Es ist komplett unklar, was genau bei dem Verfahren verhandelt wird. Ob die Anklage oder seine eigene Verteidigung in Berufung gegangen ist? Tilly selbst hat keine Ahnung, wie er der Deutschen Presse-Agentur vorab erklärte.
Deshalb wurde der Künstler aus Düsseldorf verurteilt
Ein Gericht in Moskau hatte im April entschieden, Tilly habe sich mit seinen scharfen Motiven beim Düsseldorfer Rosenmontagsumzug schuldig gemacht. Die Anschuldigungen lauten: Verletzung von religiösen Empfindungen sowie die Verbreitung von Falschmeldungen über die russische Armee.
Durch seine Motivwagen hatte Tilly mehrfach Kremlchef Wladimir Putin und den von ihm angeordneten Angriff auf die Ukraine kritisiert. Ebenso wurde der russisch-orthodoxe Patriarch Kirill von ihm satirisch ins Visier genommen.
Tilly: „Lasse mich überraschen“
Tilly persönlich zeigt sich erstaunt. Er hatte eigentlich angenommen, dass die Causa mit dem ursprünglichen Urteil abgeschlossen sei. „Nun lasse ich mich überraschen, was geschehen werde“, sagt der Wagenkünstler. Er habe bis dato keine Benachrichtigung vom Gericht in Moskau bekommen und auch keine Verbindung zu seinem Verteidiger.
Das Verfahren wird von Mitarbeitern der deutschen Vertretung in Moskau mitverfolgt. Besonders heikel: Die russische Pflichtverteidigerin äußerte nach dem ersten Richterspruch, Deutschland hätte bei der Herstellung des Kontakts zu Tilly nicht geholfen. Die Anklage war mit ihrem Strafantrag zum größten Teil erfolgreich, wohingegen die Verteidigung auf einen Freispruch pochte. (dpa/red)
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