„Frage der Menschlichkeit“Justizminister kündigt wichtige Änderung für lesbische Mütter an

Die lesbischen Mütter Hope Bastian und Dachelys Valdés spielen mit ihrem Sohn Paulo in ihrer Wohnung in der kubanischen Hauptstadt Havanna.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Ko-Mutterschaft in einer Ehe zwischen zwei Frauen rechtlich verankern. Das im Juni 2020 aufgenommene Foto aus Havanna zeigt zwei Frauen, die mit ihrem Sohn spielen.

Es ist ein positives Signal an die LGBTQI*-Community: Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP will die Ko-Mutterschaft von verheirateten Frauen, die gemeinsam ein Kind bekommen und großziehen, rechtlich verankern.

Während in einer heterosexuellen Ehe nach der Geburt eines Kindes automatisch der Mann als Vater eingetragen wird, sieht das bei verheirateten Frauen ganz anders aus. Bevor beide auch rechtlich als Mütter bzw. Eltern anerkannt werden, müssen sie einen längeren Prozess durchlaufen.

Immerhin gibt es jetzt einen Hoffnungsschimmer: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte am Freitag, 4. Februar 2022, an, die sogenannte Ko-Mutterschaft auch rechtlich verankern zu wollen. Heißt: Lesbische Paare können in Deutschland auf eine gemeinsame Anerkennung als Eltern hoffen.

Auch auf europäischer Ebene sollen Regenbogenfamilien Erleichterungen erhalten. Länder wie Polen und Ungarn könnten sich dabei allerdings querstellen.

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Lesbische Mütter werden rechtlich  benachteiligt

Justizminister Buschmann sagte am Rande von Beratungen mit seinen EU-Kollegen im nordfranzösischen Lille: „Wenn ein Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind, ist der Mann immer automatisch der rechtliche Vater, auch wenn er nicht der biologische ist.“ Das müsse künftig auch für verheiratete Frauen gelten, die gemeinsam ein Kind eines der beiden Partnerinnen großzögen.

Entscheidend sei für ihn, „dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden, und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen“, sagte Buschmann dazu der „Rheinischen Post“ und dem „General-Anzeiger“ vom Freitag. In Lille ergänzte er, verschiedene Untersuchungen hätten gezeigt, dass dies „sehr liebevolle Beziehungen seien“, die Kindern zugute kämen.

Elternschaft: Aktuell kein Gesetz zur Regelung für Ehe zwischen Frauen

Schon länger wird in Deutschland an einer Reform des Abstammungsrechts gearbeitet. Derzeit gibt es zur Elternschaft keine gesetzliche Regelung für ein verheiratetes Frauen-Paar. Mit diesem Umstand beschäftigt sich auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe.

Deutschland unterstützt nach den Worten Buschmanns zudem eine EU-Initiative, die Elternschaft in Regenbogenfamilien europaweit anzuerkennen. „Das ist eine Frage der Menschlichkeit und auch eine Frage der Akzeptanz“, betonte der FDP-Politiker.

Frankreich will das Thema in diesem Halbjahr unter seinem EU-Ratsvorsitz vorantreiben. Der französische Justizminister Eric Dupond-Moretti sagte am Rande der Beratungen in Lille, dies sei vor allem zum Wohl der betroffenen Kinder: „Wenn eine Familie mit gleichgeschlechtlichen Eltern in ein anderes europäisches Land umzieht, muss die Elternschaft auch dort anerkannt werden.“ Das erleichtere es dem Paar etwa, ihr Kind in einer Schule in dem jeweiligen Land anzumelden oder im Notfall eine Krankenhaus-Behandlung zu veranlassen.

Stärkung von Regenbogenfamilien: Widerstand aus Polen und Ungarn

Widerstand bei dem Vorhaben droht aus Ungarn und Polen. Beide Länder hatten in der Vergangenheit Gesetze gegen Regenbogenfamilien und Homosexuelle erlassen. Auch auf EU-Ebene blockierten die beiden Länder wiederholt entsprechende Initiativen.

Justizminister Buschmann rief alle Gegner des Vorhabens auf, die europäische Rechtsprechung zu achten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte erst vor Weihnachten die Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare und von deren Kindern gestärkt.


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In dem Fall ging es beispielhaft um ein bulgarisch-britisches lesbisches Ehepaar. Die Frauen lebten zusammen in Spanien, eine von ihnen bekam dort 2019 ein Kind. Der EuGH wies Bulgarien an, ebenfalls die rechtliche Elternschaft beider Mütter anzuerkennen. Das südosteuropäische Land hatte argumentiert, es widerspreche den Regeln des Landes, eine Geburtsurkunde mit zwei Müttern auszustellen. (dpa, jba)