Hammer-Nachricht für Malle: Brüssel kippt ein entscheidendes Gesetz.
Mallorca-Beben!EU kassiert Verbot für Ferien-Apartments

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Meer, Sandstrand, Menschen und Gebäude
Auf der Lieblingsinsel der Deutschen wird jetzt alles anders bei der Vermietung von Ferien-Unterkünften. Die EU-Kommission hat nämlich ein Veto gegen das Verbot eingelegt, neue touristische Angebote in Mehrfamilienhäusern auf Mallorca und den Nachbarinseln zu schaffen. Diese Vorschrift stammte aus einem Erlass der Insel-Bosse vom Vorjahr, der in Brüssel aber sofort auf Ablehnung stieß. Alle Bemühungen der Regierung, die EU-Bosse zu überzeugen, blieben erfolglos – jetzt kommt die klare Ansage aus Brüssel: Das Gesetz muss geändert werden.
Die offizielle Absage ist bei der Regionalregierung mittlerweile eingetroffen. Für die EU-Kommission ist klar: Die Begründung für das Verbot neuer Genehmigungen für Ferien-Unterkünfte in Wohnhäusern reicht einfach nicht aus. Aus ihrer Sicht bricht die Regelung die Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Diese Gesetze sollen es Firmen und Menschen in der EU eigentlich leichter machen, ihre Dienste anzubieten. Das berichtet „Mallorca Magazin“.
EU-Kritik: Verbot ist „unverhältnismäßig“
Der Hauptkritikpunkt aus Brüssel ist, dass die Regelung der Balearen einfach alles über einen Kamm schert. Die Kommission sagt: Solche Verbote sind okay, aber nur für ganz bestimmte Zonen oder Viertel, wo nachweislich der Wohnungsmarkt unter Druck steht. Eine flächendeckende Maßnahme für die gesamte Inselgruppe sei aber nicht drin.
Dazu heißt es weiter, dass so ein Vorgehen vielleicht auf einer winzigen Insel wie Formentera durchgehen würde. Aber für die großen Schwestern Mallorca, Menorca und Ibiza? Keine Chance. Die Kommission stuft den Schritt daher als ein „unverhältnismäßiges“ Komplettverbot ein, das die unternehmerische Freiheit ohne triftigen Grund beschneidet.
Die Regierung kämpfte, aber Brüssel blieb stur
Die EU-Kommission hatte sich schon letztes Jahr gemeldet, sofort nachdem das Dekret im Regionalparlament durchgewunken wurde. Damals gab es eine erste offizielle Warnung an die Regionalregierung, dass das Verbot gegen die Dienstleistungsrichtlinie und Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen könnte, der die Niederlassungsfreiheit von EU-Bürgern schützt.
Im September schickte die Regionalregierung eine Antwort. Ihre Juristen verteidigten die Regelung als rechtens und wollten daran festhalten. Doch der frischeste Brief aus Brüssel zeigt: Die Kommission rückt keinen Millimeter von ihrer Meinung ab. Selbst nach genauer Analyse aller vorgelegten Daten bleibt die EU bei ihrer Haltung.
Jetzt könnte es richtig teuer werden
Die Entscheidung der EU-Kommission ist bindend, nicht nur ein Ratschlag. Die Regionalregierung muss die als rechtswidrig eingestufte Regelung nun anpassen. Geschieht das nicht, könnte ein Vertragsverletzungsverfahren mit Geldstrafen oder anderen Strafen folgen. Dabei kann die EU nicht direkt gegen eine autonome Region vorgehen; der Ansprechpartner und Verantwortliche ist immer der jeweilige Mitgliedstaat, in diesem Fall also die spanische Zentralregierung. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

