Die Voraussetzung für den Alkoholausschank auf dem neuen Feierabendmarkt MarktTreff Rudolfplatz ist ergänzt worden. Die Stadt spricht von einer „eingehenden rechtlichen Prüfung“. Nicht nur eine ehemalige „Meet & Eat“-Händlerin ist stinksauer.
MarktTreff RudolfplatzStadt ergänzt Alkohol-Konzept – ehemalige Händlerin stinksauer

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Am 26. März 2026 hieß es auf dem Feierabendmarkt Meet & Eat ein letztes Mal „Prost“.

Die Wut über das plötzliche Aus des beliebten Feierabendmarktes „Meet & Eat“ ebbt nicht ab. Jetzt ist bekannt geworden, dass es im Zuge des Neustarts mit dem geänderten Konzept zu einer wichtigen Ergänzung gekommen ist.
Das betrifft den Verkauf alkoholischer Getränke. Auf dem Nachfolgemarkt, dem MarktTreff Rudolfplatz, ist jetzt etwas möglich, das unter anderem dem „Meet & Eat“ das Genick gebrochen hatte.
Ehemalige „Meet & Eat“-Händlerin ärgert sich
Dort waren an vielen Ständen alkoholische Getränke erhältlich, die nicht aus eigener Produktion stammten. Doch laut der Gewerbeordnung ist der Verkauf nur dann erlaubt, wenn sie aus selbst gewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus hergestellt wurden. Legal war somit nur der Winzer, der seinen eigenen Wein anbot.
Für „Meet & Eat“, das sich rund zehn Jahre lang großer Beliebtheit erfreute, wo viele das Ambiente und das gesellige Miteinander bei einem Gläschen Wein oder Aperol Spritz schätzten, bedeutete das am 26. März das Ende. Am 30. April hatte dann der MarktTreff Rudolfplatz seine Premiere. Dort bieten mehrere Winzer ihre Produkte an. Die kommen auch gut an.
Umso mehr ärgerte sich eine ehemalige „Meet & Eat“-Händlerin, als sie Anfang Juni die Nachricht von der Stadt Köln bekam, dass sie Wein, den sie von ihrem Winzer bezieht, nun doch verkaufen dürfte. Auch glasweise. Dazu würde sie eine schriftliche Bescheinigung ihres Winzers benötigen, dass sie seinen Wein an ihrem Stand vertreibe, heißt es in einer E-Mail, die EXPRESS.de vorliegt. Voraussetzung sei, dass die Marktgilde, unter deren Regie der MarktTreff Rudolfplatz stattfindet, für sie noch einen freien Standplatz zur Verfügung hat.
„Das widerspricht allem, was die Stadt öffentlich kommuniziert hat und weswegen ‚Meet & Eat‘ die Erlaubnis entzogen wurde“, so ein langjähriger „Meet & Eat“-Besucher wütend. Es wäre ja auch „Meet & Eat“ ein Leichtes gewesen, sein Konzept entsprechend anzupassen, erklärt er. „Das ist Kölscher Klüngel at its best!“
Stadt Köln: Voraussetzung ist enger Zusammenhang
EXPRESS.de hakte bei der Stadt nach. Demnach habe im Mai 2026 eine eingehende rechtliche Überprüfung stattgefunden, heißt es dort. „Im Zuge des Neustarts mit dem geänderten Konzept auf dem Rudolfplatz ergaben sich zusätzliche rechtliche Fragestellungen. Im Ergebnis ergänzte die Verwaltung ihre rechtliche Einschätzung dahingehend, dass auch der Verkauf mittels schriftlicher Vertriebsvereinbarung zwischen Erzeuger und Händler/-innen auf dem Rudolfplatz ermöglicht werden kann“, erklärte Sabine Wotzlaw vom städtischen Presseamt am Donnerstag (18. Juni).
Dies wirke sich aber nicht auf die im Interessenbekundungsverfahren festgelegten Kriterien für den Abendmarkt auf dem Rudolfplatz aus. Wotzlaw: „Maßgeblich bleiben weiterhin die Rahmenbedingungen, die sich aus der Gewerbeordnung für die Durchführung von Wochenmärkten ergeben.“
Voraussetzung für den Verkauf alkoholischer Getränke sei ein enger Zusammenhang zwischen dem Verkäufer auf dem Markt und dem Urproduzenten. Die Freistellung gelte dabei nicht nur für den Winzer oder Erzeuger selbst, sondern auch für Vermittler oder Markthändler, die in dessen Auftrag tätig sind.
„Ein Markthändler, der Lebensmittel auf einem Wochenmarkt gemäß Paragraf 67 Gewerbeordnung verkauft, darf daher im Auftrag eines Urproduzenten dessen Weine, Liköre oder Geiste anbieten, sofern es sich um selbstgewonnene Erzeugnisse handelt“, so die Mitarbeiterin des Presseamtes. Hierzu sei eine schriftliche Vertriebsvereinbarung zwischen dem Eigenproduzenten und den Händlern/-innen notwendig. Die Deutsche Marktgilde übermittelt diese Vertriebsvereinbarungen an die Stadt Köln. „Sie muss von den Händlern/-innen am Stand mitgeführt werden und bei Kontrollen vorgelegt werden“, so Wotzlaw.
Der langjährige „Meet & Eat“-Besucher will das nicht kampflos hinnehmen. Er hat die Situation an die Bezirksregierung gemeldet und hofft auf eine rechtliche Prüfung. „Ziel ist eine neue Ausschreibung, damit ‚Meet & Eat‘ sowie andere eine faire Chance bekommen“, erklärt er.
