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Kölner GroßmarktTierschützerin muss zwei harte Schläge wegestecken

Zwei harte Schläge für Tierschützerin Mania Leveringhaus. Sie leitet ehrenamtlich das Projekt „Großmarktkatzen Köln“. Ihr geht es dabei auch um die noch auf dem Großmarkt lebenden Tauben. 

Das Tierdrama auf dem Gelände des ehemaligen Großmarktes: Ende März schockten die Schilderungen von Tierschützerin Mania Leveringhaus (31), die in einer Halle tote Tauben, verbrannte Küken und eine Art Scheiterhaufen entdeckte.

Die 31-Jährige, die ehrenamtlich das Projekt „Großmarktkatzen Köln“ leitet, erstattete Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin gegen einen Beschuldigten. Auf EXPRESS.de-Nachfrage gab  Sprecher Sinan Șengöz bekannt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Nicht der einzige harte Schlag, den die Tierschützerin wegstecken muss. 

Tote Tauben auf Kölner Großmarkt: Verfahren eingestellt

„Das Verfahren wurde nach Durchführung der notwendigen Ermittlungen nach nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil der beschuldigten Person im Ergebnis kein hinreichender Tatverdacht nachzuweisen war“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. 

Șengöz weiter: „Insbesondere konnte der beschuldigten Person nach Durchführung der Ermittlungen nicht nachgewiesen werden, dass der Tod der Tauben konkret durch den Rückbau der Halle zurechenbar verursacht worden ist. Vielmehr konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Tauben im Zwischendach der Halle ohne ein Zutun von außen verstorben sind.“

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Dem beschuldigten Mann war vorgeworfen worden, beim Abbruch einer Halle auf dem Großmarkt den grundlosen Tod von dort lebenden Tauben mutmaßlich in Kauf genommen zu haben. Auch soll er keine Sicherungsmaßnahmen für die dort lebenden Tiere ergriffen haben.

Bei einer Begehung hatte Mania Leveringhaus in der Halle mehr als 14 Taubenkadaver, außerdem etliche Schädel, Brustbeine und einzelne Knochen gefunden. Mehrere Küken seien offensichtlich verbrannt worden, so die Tierschützerin. 

Verbrannte Tierskelette liegen auf einem Haufen.

Copyright: privat

Die Tierschützerin fand in einer Halle auch verbrannte Tauben.

Die Tierschützerin wurde über die Verfahrenseinstellung per Post informiert. „In der Begründung der Staatsanwaltschaft heißt es, dass, selbst wenn Brandspuren an den Kadavern vorhanden wären, es sich nicht mehr feststellen ließe, ob diese vor oder nach dem Tod zugefügt worden sind“, erzählt sie am Donnerstag (13. August) gegenüber EXPRESS.de. 

Aber man hätte gesehen, dass die Tiere zum Teil noch einen offenen Schnabel hatten. „Was aus meiner Sicht nicht dafür spricht, dass sie bereits tot waren. Die Einstellung des Verfahrens liest sich so, als würde die Stadt davon ausgehen, dass die Tiere bereits vor dem Abriss unter dem Hallendach vorstorben sind und dann nach dem Abriss einfach zusammengekehrt wurden“, so die Tierschützerin fassungslos. 

Es sei kein Einzelfall, dass solche Verfahren eingestellt würden, behauptet Mania Leveringhaus. „Für uns im Tierschutz ist es unfassbar traurig, dass den Tieren, denen wir eine Stimme geben, keine Gerechtigkeit widerfährt.“ Tierschutz bedeute, dass man Tiere schützt, egal welche. 

Kölner Tierschützerin mit Niederlage vor Gericht

Doch sie muss jetzt noch eine schlechte Nachricht verdauen. Am Donnerstag beschloss das Kölner Verwaltungsgericht, dass die noch am ehemaligen Großmarkt lebenden Tauben nicht gefüttert werden dürfen.

Die 31-jährige Tierschützerin hatte einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt gestellt, weil den Tieren durch die Räumung des Großmarktes den Tauben die Nahrungsgrundlage entzogen worden sei und ihnen somit der Hungertod drohe. „Den Großmarkt gab es seit 85 Jahren, seitdem leben dort Taubengenerationen. Die Tiere sind standorttreu und weichen nicht kurzfristig auf andere Futterquellen aus“, erklärt sie gegenüber EXPRESS.de.

Als die Stadt den Antrag ablehnte, zog Mania Leveringhaus vor Gericht und scheiterte jetzt mit ihrem Eilantrag. 

In der Begründung des Verwaltungsgerichts heißt es: „Die Stadt Köln ist nach der Kölner Stadtordnung berechtigt, über die Gewährung von Ausnahmen von dem Taubenfütterungsverbot nach ihrem Ermessen zu entscheiden. Selbst wenn nur eine zeitlich und räumlich eng begrenzte Ausnahmegenehmigung beantragt wird, darf sie diese nach pflichtgemäßer Würdigung der Sach- und Rechtslage ablehnen.“

Die Stadt Köln hält an dem Ziel fest, die Taubenpopulation und den damit einhergehenden Kot im Stadtgebiet nachhaltig zu reduzieren. Sie begründet dies damit, dass bei größeren Taubenpopulationen in Städten der Kot erhebliche Verschmutzungen an Gebäuden, Grundstücken, Fahrzeugen oder anderen Sachen hervorrufen könne und zudem Gefährdungen sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Gesundheit von Menschen verursachen – etwa durch allergische Reaktionen beim Einatmen von Feder- oder Kotstaub.

In größeren Mengen und bei längerer Einwirkzeit könne der Kot aufgrund seiner ätzenden Wirkung auch zu beträchtlichen Substanzschäden führen. Dadurch fielen erhebliche Kosten an. 

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde eingelegt werden, über die dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

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