100.000 Euro Jahresgehalt, aber zu wenig ArbeitRedakteur verklagte Kölner Sender – Urteil ist da

Der Journalist und WDR-Reporter Jürgen Döschner. Aufgenommen wurde das Foto am 18. Januar 2015.

Der Journalist und WDR-Reporter Jürgen Döschner. Aufgenommen wurde das Foto am 18. Januar 2015 in Köln.

Der WDR-Redakteur Jürgen Döschner hatte den Sender auf 75.000 Euro Entschädigung verklagt. Der Grund ist kurios.

Das klingt schon ziemlich bizarr ... Der WDR-Redakteur Jürgen Döschner hatte seinen Arbeitgeber am Donnerstag (27. Oktober 2022) wegen „Nichtbeschäftigung“ auf 75.000 Euro Entschädigung verklagt.

Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ und der Investigativredaktion „correctiv“ wirft der Energie- und Klimaexperte dem öffentlich-rechtlichen Sender vor, er könne trotz eines Jahresbruttogehalts von 100.000 Euro nur wenige Stunden im Monat arbeiten, weil seine Vorschläge stets abgelehnt würden. Der Fall beschäftigte das Kölner Arbeitsgericht – nun gibt es ein Urteil.

WDR-Redakteur Jürgen Döschner verliert vor Kölner Arbeitsgericht

Seine Klage wurde am Mittwoch (12. April 2023) abgewiesen. Die Anspruchsvoraussetzungen seien bei der gebotenen Gesamtwürdigung auch wegen der dem Kläger angebotenen Beschäftigungsmöglichkeiten nicht erreicht, heißt es trocken in der Begründung.

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Rückblick: Döschners Anwalt Jasper Prigge erklärte 2022: „Es handelt sich um faktisches Arbeitsverbot.“ Die Tatsache, dass sein Mandant ab September 2019 so gut wie keine Berichte, Kommentare oder andere journalistischen Produkte in sämtlichen Ausspielwegen des WDR mehr habe absetzen können, spreche für eine so genannte faktische Nichtbeschäftigung. Dies stelle eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts seines Mandanten dar.

Der WDR teilte damals dazu mit: „Ob Beitragsangebote einzelner Redakteur:innen berücksichtigt werden oder nicht, liegt allein im Ermessen der jeweils abnehmenden Programmbereiche.“ Warum der Sender – im Gegensatz zu früher – keines der Angebote von Döschner angenommen habe, beantwortete er nicht.

Verschiedene Gremien im WDR hatten sich in den vergangenen drei Jahren schon mit dem Umgang des Senders mit Döschner beschäftigt. Er arbeitet seit 38 Jahren für die größte ARD-Anstalt und wurde dort selbst als „programmprägend“ eingestuft.

Für die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Monique Hofmann, geht der „Fall Döschner“ weit über den individuellen Konflikt hinaus. „Er wirft erneut die Frage auf, wie es im WDR inzwischen eigentlich um den Umgang mit Machtmissbrauch bestellt ist.“

Nichtbeschäftigung: Liegt es an den Inhalten Döschners Beiträge?

In einem Sender, der sich selbst als vorbildlich im Verhindern von Machtmissbrauch darstelle, stoße der unangemessene Umgang mit einem renommierten Journalisten doppelt auf, so Hofmann. Sie sieht beim WDR „eindeutige Hinweise“ darauf, dass Döschners Nichtbeschäftigung in Zusammenhang steht mit den Inhalten seiner Beiträge.

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„Der Fall ist auch deshalb brisant, weil er ein Schlaglicht wirft auf die Frage, wie gut Journalistinnen und Journalisten in den öffentlich-rechtlichen Sendern in ihrer Berichterstattungsfreiheit geschützt sind“, so Hofmann.

Der Schlichtungsausschuss forderte den Sender schon 2021 auf, für ihren langjährigen Mitarbeiter eine „angemessene redaktionelle Anbindung“ zu finden. Aber auch eine Beschäftigung im Politmagazin „Monitor“ kam nicht zustande. (red/mt)