„Dämliche Aktion“Warum der Fahrrad-Doc aus der Kölner Südstadt einen Diebstahl erfand

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Karsten Heinsohn (51) nach dem Prozess im Amtsgericht Köln.

Köln – So ganz konnte es Karsten Heinsohn (51) nicht glauben, dass da am Dienstag an Saal 22 des Kölner Amtsgerichts sein Name auf der Prozessübersicht stand.

„Eine dämliche Aktion“, resümierte er, die ihn auf die Anklagebank gebracht habe. Falsche Verdächtigung lautete der Vorwurf.

Anklage: Zwei Diebstähle erfunden

Der als „Fahrraddoctor“ in der Südstadt angesiedelte Mechaniker soll laut Anklage zwei Diebstähle seiner Drahtesel fingiert haben. Am 20.  März vergangenen Jahres habe er mittags die Polizei gerufen – er habe am Rudolfplatz zufällig ein aus seinem Laden geklautes Fahrrad entdeckt. Daran ein Zettel: „Zu Verkaufen für 54 Euro“ – und eine Handynummer.

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Acht Tage später das gleiche Spiel mit ähnlichem Zettel, diesmal habe er einen ihm geklauten Drahtesel vor einem Restaurant entdeckt. Laut Anklage gab es keinen Diebstahl. Der Mann, dem die Handynummer gehörte, wurde zu Unrecht angezeigt.

Eine Tat zugegeben

Vor Gericht gab der Fahrrad- und Zahnmechaniker zu, zumindest den zweiten Diebstahl erfunden zu haben. Das erste Rad sei ihm tatsächlich von einem ehemaligen Mitarbeiter geklaut worden. Das habe ihn schwer enttäuscht. „Ich habe ihn bei mir aufgenommen, als es ihm schlecht ging“, erzählte Heinsohn dem EXPRESS.

Obdachlos sei der Mann, den er von früher kannte, gewesen, habe keine Zähne im Mund gehabt. „Ich wollte ihm über eine befreundete Zahnärztin sogar ein neues Gebiss organisieren.“

Mann beleidigte Kunden

Doch bei der Arbeit im Fahrradgeschäft habe der Mann immer wieder Kunden beleidigt, Frauen auch mit anzüglichen Kommentaren bedacht.

„Irgendwann habe ich ihn rausgeworfen“, sagt der Inhaber. Nicht nur ein Fahrrad habe der Mann geklaut, sondern auch den Schlüssel des Geschäfts mitgenommen.

Anzeige als Lockmittel...

Jeder Kontaktversuch scheiterte. Da sei er auf die Idee mit der Anzeige gekommen. „Ich dachte, so locke ich ihn wieder in mein Geschäft und bekomme den Schlüssel zurück“, sagte der Angeklagte. „Sie haben damit einen ganzen Ermittlungsapparat  in Gang gebracht“, sagte die Richterin.

Doch sie zeigte sich gnädig und stellte das Verfahren gegen 500 Euro ein. Der Fahrrad-Doc ist damit nicht vorbestraft. Doch es war ein teurer Spaß...

(exfo)