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„Hotboxing“Kölner (21) plant gefährliches Gruppen-Kiffen, doch etwas läuft schief

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Mit einer großen Menge Marihuana war der Kölner erwischt worden (Symbolbild).

Köln – Zugedröhnt wollte eine Gruppe junger Menschen auf einer ungewöhnlichen Silvesterparty ins neue Jahr starten. Der Raum in Köln war bereits angemietet, der abgedichtet zu einer sogenannten „Hotbox“ umfunktioniert werden sollte. Eine große Menge Cannabis sollte hier entzündet werden, um gemeinsam high zu werden. Doch die Polizei durchkreuzte die Pläne. Einer der Initiatoren musste sich nun wegen Drogenbesitzes vor dem Amtsgericht verantworten.

Gruppe wollte sich in „Hotbox“ zudröhnen

Durch die Entziehung von Sauerstoff in Räumen ohne Lüftung und einen Überschuss an Rauch und Kohlenmonoxid gilt das gefährliche „Hotboxing“ unter Kiffern als beliebte Methode sich gemeinsam zu benebeln.

Bis zu 30 Minuten könnte man das Aushalten, sagte der 21-jährige Angeklagte am Rande des Gerichtsprozesses, man könnte das auch im Auto oder in einem Zelt durchführen. Das Marihuana habe man in einem Blasebalg für Luftmatratzen entzünden wollen.

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Köln: Polizei erwischte Party-Planer mit 40 Gramm Marihuana

Drei Tage vor der geplanten Party hatte die Polizei den Mann jedoch bei einer Verkehrskontrolle in Ossendorf mit einer Menge von 40 Gramm Cannabis erwischt, die er besorgt hatte – sodass es zu einer Anklage und nun zur Verhandlung kam. Hierzu erschien der Angeklagte in Jogginghose und einem Sweatshirt mit rauchendem Tupac Shakur als Motiv, wofür er sich entschuldigte. Er habe erst am Morgen von dem Termin erfahren, seine Mutter habe die Post nicht weitergeleitet.

„Es ist schonmal gut, dass Sie überhaupt gekommen sind“, sagte Richterin Julia Ross sicher auch im Hinblick darauf, dass viele Angeklagte ihre Gerichtstermine schwänzen und sich etwa mit einem dann erfolgten Strafbefehl begnügen.

Angeklagter will nach Mallorca auswandern

Der Angeklagte berichtete, inzwischen nur noch einmal die Woche zu kiffen, statt wie vorher tagtäglich. „Ihnen muss aber klar sein, dass das jedes Mal eine Straftat ist“, so die Richterin. Er wolle ja damit aufhören, entgegnete der Angeklagte.

Mehr als 30 Vorstrafen hatte der Angeklagte als Jugendlicher quer durch das Strafgesetzbuch gesammelt, womit er als Intensivtäter gilt. Zuletzt war er wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt worden.

Jugendrichterin verhängt Sozialstunden und Geldbuße

Tatsächlich scheint der Schulabbrecher nun auf einem guten Weg zu sein. Zuletzt hatte er im Café seines Vaters auf Mallorca gearbeitet, ab Februar will er dort wieder hin und auf die spanische Insel auswandern.

Aufgrund der positiven Sozialprognose beließ es die Jugendrichterin im Urteil bei einer Verwarnung. Der Angeklagte muss aber 30 Sozialstunden absolvieren und 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Richterin Roß erinnerte den inzwischen 21-Jährigen daran, dass bei weiteren Straftaten nun das härtere Erwachsenenstrafrecht gelte, bei dem die Erziehung nicht mehr im Vordergrund stehe. „Dann landen Sie nicht im Café, sondern im Knast.“