Polizei jagt jetzt deutsche AutosFahrzeug plötzlich weg – Mallorca-Behörden greifen zu harter Maßnahme

Besonders deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden aktuell von der Polizei auf Mallorca ins Visier genommen, die Behörden greifen hart durch.

von Daniel Thiel  (dth)

Vor rund einem Monat begann die Ballermann-Saison auf Mallorca: Mit dem Start der bei Urlaubenden besonders beliebten Phase richtet sich auch auf deutschem Boden immer mehr der Blick auf das Geschehen auf der Insel.

Wer für ausgiebige Besuche im Bierkönig und Megapark nach Mallorca reist, sollte ohnehin das Auto – vermutlich über den kompletten Aufenthalt hinweg – stehen lassen. Es gibt aber natürlich noch andere Seiten.

Mallorca: Fahndungen nach in Deutschland gemeldeten Autos

Denn es gibt ja nicht nur Deutsche, die zum Feiern mallorquinischen Boden ansteuern. Nicht wenige entscheiden sich sogar dazu, entweder dauerhaft oder zumindest über mehrere Monate am Stück den Lebensmittelpunkt nach Mallorca zu verlegen.

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Darauf blickt die Guardia Civil aber besonders wegen eines Umstandes kritisch! Denn wie nun durch die Behörden öffentlich gemacht wurde, wird aktuell besonders auf Autos aus Deutschland geachtet – und darauf, ob die Halterinnen und Halter damit nicht gegen ein Gesetz verstoßen.

Hierbei geht es natürlich nicht um die Automarken, sondern darum, mit welchem Kennzeichen die Fahrzeuge unterwegs sind – und wo das Auto gemeldet ist.

Wie das „Mallorca Magazin“ berichtet, wird deswegen aktuell besonders in den Hochburgen, in denen sich viele Deutsche aufhalten, gefahndet. In mehr als 160 Fällen seien Verstöße bereits aufgedeckt worden.

Demnach halten Polizistinnen und Polizisten Autos mit ausländischen Kennzeichen auf der Insel an und schauen, wo diese gemeldet sind. Das diene dem Zweck, zu überprüfen, ob „alle steuerlichen und verwaltungstechnischen Anforderungen und Verpflichtungen erfüllt sind“.

Die Regelung ist ziemlich simpel: „Wenn das Fahrzeug seit mehr als 30 Tagen im spanischen Hoheitsgebiet verkehrt, ist es obligatorisch, das Zulassungsverfahren einzuleiten.“ Wenn das der Fall ist, muss also eine Ummeldung erfolgen.

Wer das nicht macht und erwischt wird, muss zumindest einmal mit einem Bußgeld rechnen. Dieses beläuft sich, das variiert von Fall zu Fall, auf 50 bis 150 Prozent der fälligen Steuer.

Im schlimmsten Falle für die Halterinnen und Halter kann es sogar dazu kommen, dass das Auto plötzlich weg ist – und die Polizei kurzen Prozess macht und es stilllegt. Wer das verhindern will, sollte mehr denn je darauf achten, sich, wenn nötig, umzumelden.