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Verbot gilt für alle GAG-WohnungenKampf ums Planschbecken – Kölnerin gibt nicht auf

Tamara Friedrich hatte diesen Pool im Garten. Inzwischen hat sie ihn abgebaut, weil die GAG solche Planschbecken verbietet.

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Tamara Friedrich hatte diesen Pool im Garten. Inzwischen hat sie ihn abgebaut, weil die GAG solche Planschbecken verbietet.

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In Köln formiert sich Protest gegen das strikte Pool-Verbot der GAG.

Erst war es die Mutter, der die Wohnungsgesellschaft GAG für ihr sechs Monate altes Baby ein 60 Zentimeter kleines Planschbecken verwehrte. Jetzt meldet sich die nächste Kölnerin – und die will das Verbot nicht einfach schlucken.

VEEDEL-Umfrage1218 Stimmen

Ist das strikte Planschbecken-Verbot der GAG eine verhältnismäßige Sicherheitsmaßnahme?

Nein, nur weil es einen Unfall gab, sollte kein allgemeines Verbot für alle Wohnanlagen gelten.
Ja, jegliche Wasserbecken sind eine ernstzunehmende Gefahrenquelle für die Bewohner.

Tamara Friedrich ist 36 Jahre alt, alleinerziehend und lebt mit ihrem siebenjährigen Sohn in einer GAG-Wohnung in der Kannebäckersiedlung, ein paar Straßen entfernt vom ersten bekannt gewordenen Fall. Auf ihrer kleinen Terrasse hatte sie bereits an heißen Tagen ein Planschbecken aufgestellt. Aus Angst vor einer Abmahnung hat sie den kleinen Pool inzwischen wieder entfernt.

GAG-Mieterin will sich gegen Planschbecken-Verbot wehren

Doch die Mutter kämpft für die kleine Abkühlung an heißen Tagen. „Ich befinde mich derzeit im heftigen Schlagabtausch mit der GAG, weil ich das nicht so hinnehmen werde“, schildert sie gegenüber EXPRESS.de. Ihr Argument: Ein pauschales Verbot lasse sich nicht mit einem einzelnen Unglück begründen.

Genau auf diesen Punkt zielt die Wohnungsgesellschaft bislang ab. Auf EXPRESS.de-Nachfrage hatte ein Sprecher das Verbot für alle Kölner GAG-Bestände bestätigt – es sei sogar Bestandteil des Mietvertrags.

Der Hintergrund: In der Vergangenheit sei ein Kind in einem solchen Becken verunfallt, die GAG wegen ihrer Verkehrssicherungspflicht mitverantwortlich gemacht worden. Auch Schäden an Gebäuden und Beschwerden anderer Mieter kämen immer wieder vor.

Friedrich lässt das Argument der Schäden nicht gelten. Ihrer Ansicht nach entstünden solche Schäden nur bei fest installierten Pools – und die stelle bei ihr niemand auf. Die Becken würden regelmäßig bewegt und abends wieder weggeräumt. Aus ihrer Sicht sei das pauschale Verbot deshalb „rechtlich nicht gültig und haltbar“.

Das Foto zeigt die Kannebäckersiedlung der GAG in Köln-Kalk.

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Das Foto zeigt die Kannebäckersiedlung der GAG in Köln-Kalk.

Die Kölnerin will es offenbar darauf ankommen lassen. „Zur Not werde ich auch rechtliche Schritte gegen die GAG einleiten“, kündigt sie an. Sie steht mit ihrem Ärger nach eigener Aussage nicht allein da: Das Verbot betreffe „sehr viele Nachbarn“ in der Siedlung.

Bemerkenswert ist der Widerspruch, den auch schon der erste Fall offenlegte: Die GAG wirbt ausdrücklich mit den Attributen „familienfreundlich“ und „kinderfreundlich“. Für Betroffene wie Friedrich passe das nicht zu einem Sommer, in dem selbst das kleinste Planschbecken untersagt werde.

Mit mehr als 45.000 Wohnungen und knapp 3,2 Millionen Quadratmetern Wohn- und Nutzfläche ist die GAG Kölns größte Vermieterin und bietet nach eigenen Angaben rund 100.000 Menschen in der Stadt ein Dach über dem Kopf.

Planschbecken und Pools prinzipiell genehmigungsfreie Spielgeräte

Der Konflikt zwischen Tamara Friedrich und der GAG wirft grundsätzliche Fragen zum Mietrecht auf. Nach Informationen des Verbands Wohneigentum sind Planschbecken und Pools prinzipiell genehmigungsfreie Spielgeräte und können von Mietern in Gemeinschaftsgärten oder auf Terrassen aufgebaut werden – sofern sie nicht ausdrücklich in Hausordnung oder Mietvertrag untersagt sind.

Ein Urteil des Amtsgerichts Kerpen (Az. 20 C 443/01) bestätigt diese Regelung. Allerdings müssen Mieter darauf achten, dass Nachbarn nicht durch Spritzwasser oder Lärm gestört werden und dass der Pool die übrige Gartennutzung nicht behindert.

Während kleine Planschbecken für Kleinkinder meist bedenkenlos aufgestellt werden können, ist bei größeren Pools und Whirlpools Vorsicht geboten. Bereits eine Wasserhöhe von nur 40 Zentimetern verursacht etwa 400 Kilogramm Gewicht auf einem Quadratmeter – damit ist die zulässige Traglast vieler Balkone bereits ohne die Berücksichtigung von Personen und des Eigengewichts des Pools erreicht.

Für Gebäude ab Baujahr 2010 gelten laut Eurocode Verkehrslasten von 400 Kilogramm pro Quadratmeter, für ältere Gebäude 500 Kilogramm. Durch Alterungsprozesse wie rostigen Stahl, brüchigen Beton oder morsches Holz können diese Werte jedoch beeinträchtigt sein.

Mutter und Tochter beim Prozessauftakt mit ihren Anwälten Nicolas A. Frühsorger, Dominik Weiß und Abdou A. Gabbar (v.l.) im Kölner Landgericht
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