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Kölner GeschäftsmannWas planten Ehefrau und Schwiegermutter?

Mutter und Tochter beim Prozessauftakt mit ihren Anwälten Nicolas A. Frühsorger, Dominik Weiß und Abdou A. Gabbar (v.l.) im Kölner Landgericht

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Mutter und Tochter beim Prozessauftakt mit ihren Anwälten Nicolas A. Frühsorger, Dominik Weiß und Abdou A. Gabbar (v.l.) im Kölner Landgericht

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Die Staatsanwaltschaft spricht von einem perfiden Mordkomplott. Die Verteidiger sehen es ganz anders.

Der außergewöhnliche Kriminalfall um einen mutmaßlich geplanten Mord an einem Kölner Unternehmer wird vor dem Landgericht kontrovers verhandelt. Auf der Anklagebank sitzen die Ehefrau und die Schwiegermutter des Mannes – die beiden Frauen sollen einen Gastronomen auf Mallorca mit der Tötung beauftragt haben. Dass es einen Auftrag gab, wird von der Tochter nicht bestritten. Geplant gewesen sei aber lediglich eine körperliche Abreibung. Dieser strittige Punkt entscheidet am Ende über das Strafmaß – vor dem Schwurgericht drohen viele Jahre Gefängnis.

Italienischen Gastronomen auf Mallorca beauftragt

Andauernde Trennungs- und Sorgerechtsstreitigkeiten sollen im vergangenen September zu einem gemeinsamen Mordplan von Mutter und Tochter geführt haben, heißt es in der Anklageschrift. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand den Ermittlern zufolge der fünfjährige Sohn der 36-jährigen Angeklagten und ihres Ehemannes. Der Kölner Firmeninhaber hielt sich zu diesem Zeitpunkt in seinem Ferienhaus auf Mallorca auf – auch seine Schwiegermutter war damals auf der spanischen Insel. Die 36-Jährige hingegen blieb mit ihrem kleinen Sohn in ihrem Zuhause in Frechen.

In enger Abstimmung mit ihrer Tochter soll die 62-jährige Angeklagte daraufhin den italienischen Pizzabäcker in der Gemeinde Llucmajor im Süden von Mallorca angesprochen haben. Ob er „jemanden kenne“, der ihren Schwiegersohn gegen Bezahlung töten könne, soll sie laut Anklageschrift gefragt haben. Zum Schein sei der Italiener darauf eingegangen und habe 1000 Euro in bar als Anzahlung entgegengenommen. Anschließend habe die 62-Jährige ihm Fotos ihres Schwiegersohnes und von dessen Wohnsitz auf Mallorca geschickt, hatte Staatsanwalt Kevin Klein ausgeführt.

Zwei Tage später sei die Schwiegermutter erneut in dem Restaurant erschienen und habe dem Gastronomen weitere 4000 Euro übergeben. Dabei habe sie laut Anklage bekräftigt, dass ihre Tochter und sie den Tod des Kölners wollten. Die 62-Jährige habe zur Eile gedrängt, weil ihr Schwiegersohn bald nach Deutschland zurückreisen sollte. Der Gastronom habe jedoch zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sich an dem Mordkomplott zu beteiligen. Stattdessen habe er den Geschäftsmann kontaktiert, den er als früheren Gast seines Lokals kannte, und ihn über die Pläne informiert.

Ehefrau nach Anzeige in Deutschland verhaftet

Der Geschäftsmann kehrte nach Köln zurück und erstattete Anzeige bei der Polizei. In der Folge wurde seine Ehefrau in Deutschland verhaftet, die Schwiegermutter wurde aus Spanien ausgeliefert. Zum Prozessauftakt wollten sich die beiden Angeklagten zunächst nicht äußern. Später bekräftigten die Verteidiger frühere Aussagen im Ermittlungsverfahren, wonach zwar kein Mord in Auftrag gegeben worden sei, wohl aber eine erhebliche Körperverletzung. Dem Ehemann warf die Angeklagte vor, sie in der Vergangenheit körperlich misshandelt zu haben. Auch habe er regelmäßig Drogen konsumiert.

„Wir hatten ein Traumleben“, hatte der Unternehmer im Zeugenstand ausgesagt. Restaurants, Schmuck, Reisen, „die beste Zeit meines Lebens“. Doch mit der Schwangerschaft seiner Frau seien die ersten Probleme aufgetaucht. Nach Darstellung des Mannes sei seine Frau nach der Geburt des Sohnes immer unzufriedener geworden. Das Leben auf Mallorca habe für sie den Reiz verloren – obwohl ihre Eltern zwischenzeitlich auf die Insel gezogen waren. Man sei gemeinsam nach Köln gezogen, dann kam es zur Trennung. Die Vorwürfe von Gewalt und Drogen wies der Zeuge zurück.

Er sei aus allen Wolken gefallen, als der Gastronom ihn informiert habe. „Deine Frau und deine Schwiegermutter wollen dich umbringen“, habe dieser berichtet. Zunächst habe er das nicht glauben können. Später habe ihm der Pizzabäcker jedoch eine Sprachnachricht geschickt, auf der die Stimme seiner Schwiegermutter zu hören gewesen sei. „Da wurde klar gesagt, dass ich getötet werden soll“, so der Geschäftsmann. Er habe daraufhin in dem Lokal eine Kamera installiert. Diese zeichnete das zweite Treffen auf, bei dem die Schwiegermutter einen Umschlag mit Geld übergeben hatte.

Anwälte sprechen von einer Falle für ihre Mandantinnen

Die Ermittler werteten das Video als Beleg für einen Mordauftrag. Die Schwiegermutter soll darin geäußert haben, dass es ihr egal sei, ob der Geschäftsmann sterbe oder nicht. Das könnte belegen, dass sie einen möglichen Tod ihres Schwiegersohnes billigend in Kauf genommen habe. Den Verdacht gegen die Tochter stützen die Ermittler unter anderem auf eine weitere Passage des Videos. Auf die Frage des Gastronomen, ob ihre Tochter Bescheid wisse, soll die Mutter mit Ja geantwortet haben. Die Verteidigung bemängelte, die Aufnahme könne auch nachträglich bearbeitet worden sein.

Die Anwälte sprachen in der Verhandlung ihrerseits von einem Komplott und einer Falle, die der Geschäftsmann seiner Ehefrau gestellt habe. So habe der Geschäftsmann dem Gastronomen geholfen und ihm womöglich direkte Anweisungen gegeben, was er der Schwiegermutter entlocken sollte. Opfer-Anwalt Marco Heyman wies diesen Vorwurf als „Mär“ zurück. Weder habe sich der Kölner bei der zweiten Geldübergabe in dem Lokal aufgehalten, noch habe er das Gespräch des Gastronomen mit der Schwiegermutter live verfolgt oder währenddessen mit dem Pizzabäcker kommuniziert.

Verteidiger Gabbar betonte, dass seine Mandantin Angst um ihren Sohn hatte. Ihr Mann habe sich nicht ausreichend gekümmert, sie habe ihn als Gefahr für das Kind angesehen. „Und nur deshalb hat die sich dazu hinreißen lassen, den verprügeln zu lassen“, sagte Gabbar. Der Anwalt kritisierte, dass eindeutige Akten aus Verfahren vor dem Familiengericht nicht vor Gericht erörtert und Zeugen von Gewaltvorfällen trotz entsprechender Anträge abgelehnt worden seien. Er stellte daher im Namen seiner Mandantin einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Der Prozess wird fortgesetzt.

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