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Weiter fünf Wechsel erlaubtBeschlossen: Gästefans kehren in die Bundesliga-Stadien zurück

Das Logo der DFL vor der Zentrale

Die DFL hat sich am 14. Juli 2021 unter anderem zu Gästefans in den Stadien geäußert.

Ab der kommenden Saison dürfen wieder Fans in die Stadien der Bundesliga. Die DFL hat nun verraten, wann sogar Gästefans wieder in die Arenen zurückkehren dürfen.

Frankfurt. Am 13. August beginnt die neue Saison in der Fußball-Bundesliga. Wie vor ein paar Wochen beschlossen, sollen dann auch wieder (unter Vorbehalt der Pandemieentwicklung) Fans in die Stadien dürfen. Die DFL verriet nun, wann sogar Gästefans in die Stadien dürfen.

Bundesliga: Gästefans kehren am dritten Spieltag zurück

Die Bundesligaklubs dürfen zu Beginn der kommenden Spielzeit 50 Prozent des Fassungsvermögens des Stadions oder maximal 25.000 Zuschauer in den Arenen begrüßen (ausgenommen der FC Bayern, für den eine Sonderregelung des Landes Bayern gilt).

Am dritten Spieltag sollen laut DFL sogar wieder Gästefans in die Stadien gelassen. Fünf Prozent der Tickets sollen demnach an die Anhänger der Gastmannschaft gehen. „Bei einem kompletten Wegfall der Beschränkungen wird automatisch zum eigentlich vorgesehenen Kontingent von zehn Prozent zurückgekehrt“, heißt es.

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DFL spielt bei 50+1-Regel auf Zeit

An den ersten beiden Spieltagen gelte die Regelung mit den Gästefans noch nicht, damit alle Klubs Erfahrungswerte mit der Fan-Rückkehr in den Stadien sammeln können. Für die Hygienekonzepte sind die Vereine selber in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gesundheitsämtern zuständig.

Zudem gab die DFL bekannt, dass in der Bundesliga und der 2. Bundesliga die fünf Wechsel pro Mannschaft im Spiel bestehen bleiben. Dafür stehen weiter drei Gelegenheiten währen der laufenden Partie plus der Halbzeitpause zur Verfügung.

In Sachen 50+1-Regel spielt die DFL weiter auf Zeit, man wolle aber in nächster Zeit eine schriftliche Stellungnahme an das Bundeskartellamt in Bezug auf die vorläufige rechtliche Einschätzung der Regel durch die Behörde senden.

Das Bundeskartellamt hatte festgestellt, dass die 50+1-Regel mit dem Kartellrecht vereinbar ist, aber gleichzeitig die derzeit geltenden Ausnahmegenehmigungen für die konzern- oder investorengeführten Bundesligisten Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim kritisiert. (tsc/dpa)