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Verträge auch für 2. Liga gültig?FC-Ausverkauf droht: Keller gibt Auskunft zu Abstiegs-Szenario

Christian Keller, Geschäftsführer 1. FC Köln, spricht zu den Medienvertretern.

Christian Keller, Geschäftsführer 1. FC Köln, spricht am Freitag (22. Dezember 2023) auf einer Pressekonferenz zu den Medienvertretern.

Nach dem „schwarzen Donnerstag“ am Geißbockheim bemühen sich die Verantwortlichen um den Blick nach vorne. Doch was wird aus den Spielerverträgen im Falle eines Abstiegs?

Düstere Tage am Geißbockheim. Nach der Entlassung von Cheftrainer Steffen Baumgart (51) und der nun rechtskräftigen Transfersperre für die beiden kommenden Transferperioden taumelt der 1. FC Köln gewaltig.

Die sportlich bedrohliche Situation mit Platz 17 und einer verunsicherten Kölner Mannschaft kann nicht extern gelöst werden. „Wir haben daran gearbeitet, den einen oder anderen Spieler für uns zu gewinnen. Diese Überlegungen sind jetzt zunichte“, gestand Sportboss Christian Keller (45).

1. FC Köln: Keller gibt Klarheit in Vertragsfragen

Auch wenn sich die Kölner Verantwortlichen auffällig optimistisch geben und den Doppel-Schock als Chance für den Verein darzustellen versuchen, kann ein Abstieg in die 2. Bundesliga nicht ausgeschlossen werden. Doch was passiert im Falle eines Abstiegs? Ist der Verein auf den Ernstfall vorbereitet?

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„Wir haben im Sommer sehr viele Vertragsverlängerungen gemacht, um diesen Fall vorzubereiten. Nahezu alle wesentlichen Leistungsträger haben einen Vertrag über den Sommer hinaus und sind an den FC gebunden“, erklärte Keller die „Vorbereitungsmechanismen“.

In der Tat wurden die Verträge mit Timo Hübers (27), Jeff Chabot (25) und Davie Selke (28) bis 2026 verlängert. Rückhalt Marvin Schwäbe (27) unterschrieb gar bis 2027. 

Doch behalten die Verträge im Falle eines Abstieges ihre Gültigkeit oder steht der 1. FC Köln schlimmstenfalls nur noch mit einem Rumpfkader da? „Nahezu alle Spielerverträge gelten auch für die Zweite Liga“, gab Keller Auskunft.

Zudem sei man „auf allen Mitarbeiterebenen mit gestaffelten Vergütungskonditionen aufgestellt, entsprechend der Ligazugehörigkeit.“ Bedeutet im Klartext, dass ein etwaiger Abstieg den Verein nicht in den finanziellen Ruin treiben würde und man zudem nicht den gesamten Kader vertragslos ziehen lassen muss.

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1. FC Köln: Im Abstieg droht der Ausverkauf zum Spottpreis

Trotzdem würde im Abstiegs-Szenario der Ausverkauf drohen. Schließlich ist damit zu rechnen, dass die Verlängerungen und das Zugeständnis, der Gültigkeit für beide Ligen vonseiten der Spieler nicht ohne Ausstiegsklauseln gemacht wurde.

Dass Spieler wie Schwäbe, Hübers und auch Dejan Ljubicic (26), der bereits im Sommer vor dem Abschied stand, national, wie international Begehrlichkeiten wecken, ist ein offenes Geheimnis. Entscheiden sich die Spieler den Verein zu verlassen, müsste man sie wenigstens nicht ohne Ablösesumme ziehen lassen, auch wenn Transfereinnahmen im Falle des Abstiegs deutlich geringer ausfallen würden.

Um die Auswirkungen des „schwarzen Donnerstags“ so klein wie möglich zu halten, muss der 1. FC Köln mit aller Macht versuchen, die Klasse zu halten, um so die vorhandenen Spieler von einer weiteren Saison am Geißbockheim zu überzeugen.

Zwar würde im Abstiegsfall kein finanzieller Ruin drohen, da die meisten Spielerverträge Gültigkeit für die 2. Bundesliga besitzen, doch droht ein Rückschlag in Sachen finanzielle Gesundung – der Ausverkauf zum Spottpreis.