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Schon ab 100 EuroWann Ihnen jetzt eine Strom- oder Gassperre droht

Stromzähler

Copyright: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Härtefälle genießen besonderen Schutz: Haushalte mit Älteren, Kranken, Schwangeren oder Kleinkindern sind bei drohenden Abschaltungen besonders zu berücksichtigen.

Stromsperre droht? So können Sie sich jetzt schützen.

Post vom Energieversorger, und auf einmal drohen Finsternis und Kälte in den eigenen vier Wänden. Die Gefahr, dass der Strom oder das Gas abgestellt wird, betrifft immer mehr Haushalte – oft schon wegen geringer Summen. Hier erfahrt ihr, was entscheidend ist, um dies abzuwenden.

Verbraucherschützer warnen seit einiger Zeit eindringlich: Die Zahl der Klagen über angedrohte oder bereits vollzogene Energie-Abschaltungen nimmt zu. Diese Entwicklung bestätigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Situation im Süden Deutschlands dient als deutliches Warnsignal für die Bürger in Köln und Umgebung.

Ursache hierfür ist eine geänderte Vorschrift im Energiewirtschaftsgesetz. Seit dem Dezember 2025 haben nicht mehr ausschließlich Grundversorger die Befugnis, die Lieferung zu stoppen, sondern ebenso spezielle Sondervertragsanbieter. Das Resultat ist, dass eine erheblich größere Anzahl von Haushalten von einer Unterbrechung der Versorgung bedroht ist.

Schon bei 100 Euro Rückstand droht die Dunkelheit

Für zahlreiche Menschen ist es ein Schock: „Viele Betroffene wissen nicht, dass bereits Zahlungsrückstände ab 100 Euro ausreichen können, damit eine Strom- oder Gassperre eingeleitet wird“, erläutert Nina Sauer, Referentin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man mit wenigstens zwei monatlichen Abschlagszahlungen in Verzug ist.

Der Energieanbieter ist jedoch verpflichtet, die Unterbrechung anzukündigen: Zuerst als Androhung wenigstens vier Wochen im Voraus und anschließend nochmals schriftlich acht Werktage vor der effektiven Kappung der Leitung. Das entsprechende Schreiben muss zudem den Hinweis enthalten, dass in speziellen Härtefallsituationen die Versorgung nicht unterbrochen werden darf. Dies gilt zum Beispiel, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen für ältere Menschen, Kranke, Schwangere oder kleine Kinder im Haushalt zu befürchten sind.

Mahnung im Briefkasten? Das ist jetzt zu tun

Der entscheidende Tipp von Nina Sauer lautet: Lasst Post, E-Mails oder SMS von eurem Energieanbieter keinesfalls unbeachtet, falls es finanziell einmal knapp werden sollte. „In vielen Fällen kann eine Sperre noch verhindert werden, wenn Betroffene rechtzeitig reagieren und eine sogenannte Abwendungsvereinbarung oder Ratenzahlung vereinbaren“, sagt die Fachfrau.

Ausstehende Forderungen lassen sich dann mittels kleinerer monatlicher Zahlungen begleichen. Dies stellt zugleich die weitaus preiswertere Methode dar. Wer nämlich eine Versorgungsunterbrechung hinnehmen muss, hat in der Regel die Gebühren für das Ab- und spätere Wiederanklemmen selbst zu übernehmen. Eine zeitnahe Einigung mit dem Anbieter schont somit nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Nerven.

Schon im Dunkeln? Diese Notfall-Optionen gibt es noch

Falls die Energielieferung schon gestoppt wurde, sollten sich Betroffene umgehend mit ihrem Versorger in Verbindung setzen. Die Verbraucherzentrale rät, auch in dieser Situation nach einer Ratenzahlungsvereinbarung zu fragen. Ein rechtlicher Anspruch darauf existiert dann zwar nicht mehr, doch zahlreiche Unternehmen erweisen sich als entgegenkommend.

„Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen bezieht, sollte sich zusätzlich an das zuständige Jobcenter oder Sozialamt wenden“, empfiehlt Nina Sauer. Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, dass die Ämter die Energieschulden zunächst in Form eines Darlehens begleichen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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