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Renten-Hammer drohtPlan zur Abschaffung der Witwenrente – Hunderte Euro Verlust

Ein älterer Mann guckt mit Taschenrechner durch Unterlagen

Copyright: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Witwenrente vor dem Aus? Die Rentenkommission denkt über ein Pflicht-Splitting nach. Klingt gerecht – kann aber für Hinterbliebene finanziell schlechter sein als die Witwenrente.

Neuer Renten-Plan: Witwen könnten Hunderte Euro verlieren

Ein Plan der Bundesregierung versetzt viele in Aufruhr: Die traditionelle Witwenrente steht möglicherweise vor dem Aus. Ein neues System könnte für Hinterbliebene empfindliche finanzielle Einbußen nach sich ziehen.

Eine von der Regierung beauftragte Rentenkommission denkt darüber nach, die Witwenrente in der bekannten Form zu kippen. Der Plan: Ein sogenanntes Rentensplitting soll für Eheleute zur Pflicht werden. Dabei werden die Rentenpunkte, die während der Ehezeit gesammelt wurden, gerecht aufgeteilt. So profitiert auch der Partner, der etwa für die Kindererziehung beruflich kürzergetreten ist.

Aktuell ist dieses Splitting-Verfahren freiwillig und an klare Regeln gebunden. Die Heirat muss beispielsweise nach 2002 stattgefunden haben, oder bei älteren Ehen müssen beide Eheleute nach dem 1. Januar 1962 geboren sein. Obendrauf fordert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) von beiden Personen mindestens 25 Jahre an Versicherungszeiten.

Wie das Rentensplitting genau abläuft

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Sache: Nehmen wir an, der Ehemann sammelt 60 Rentenpunkte (davon 40 während der Ehe), die Ehefrau hingegen 20 Punkte (davon 10 in der Ehezeit). Ohne ein Splitting würde er eine monatliche Bruttorente von 2.447 Euro erhalten, während sie mit nur 816 Euro auskommen müsste.

Mit dem Rentensplitting werden die in der Ehezeit gesammelten Punkte neu verteilt. Der Mann hat in der Ehe 30 Zähler mehr als seine Frau angespart. Die Hälfte davon, also 15 Punkte, müsste er an sie übertragen. Seine Rente würde sich dadurch auf 1.836 Euro reduzieren, ihre hingegen auf 1.428 Euro ansteigen. Die Gesamtsumme für das Paar bleibt identisch, aber die Einkommen sind fairer verteilt.

Der Schock im Todesfall: Deutlich weniger Geld

Doch was geschieht, wenn ein Partner verstirbt? Genau hier zeigt sich der große Nachteil des Plans. Verstirbt in unserem Beispiel der Mann, bekäme seine Frau nach derzeitigem Recht zu ihrer eigenen Rente von 816 Euro noch eine große Witwenrente von 1.346 Euro (das sind 55 Prozent seiner Rente) obendrauf. Ihr monatliches Gesamteinkommen läge damit bei 2.162 Euro.

Hätte das Paar sich jedoch für das Rentensplitting entschieden, stünde die Frau nur mit ihrer eigenen, erhöhten Rente von 1.428 Euro da. Das ist ein schmerzhaftes Minus von 734 Euro jeden Monat! Der Grund ist knallhart: Wer ein Rentensplitting durchführt, verliert jeglichen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.

Auch für den Mann wären die Konsequenzen erheblich, falls seine Frau vor ihm verstirbt. Ohne Splitting bekäme er zu seiner Rente von 2.447 Euro eine kleine Witwerrente von 38 Euro. Mit dem Splitting-Modell hätte er nur seine aufgeteilte Rente von 1.836 Euro – das ist ein monatlicher Verlust von 649 Euro.

Hat das Splitting-Modell auch Vorteile?

Ja, zwei Pluspunkte hat das Splitting-Verfahren aber doch: Die geteilte Rente ist dem Hinterbliebenen sicher, selbst bei einer erneuten Heirat. Die klassische Witwenrente würde in so einem Fall gestrichen. Zudem werden bei der Splittingrente keine Nebeneinkünfte angerechnet, was bei der Hinterbliebenenrente ab einem Freibetrag von 1.077 Euro passiert.

Ein wichtiges Detail gibt es noch: Verstirbt ein Partner binnen 36 Monaten nach dem durchgeführten Splitting, lässt sich die Entscheidung rückabwickeln. Nach Ablauf dieser Frist ist das Rentensplitting aber endgültig und kann nicht mehr geändert werden. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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