Wirre Lockdown-Regeln an WeihnachtenWer darf denn jetzt eigentlich mit wem feiern?

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Unser Symbolbild zeigt einen jungen Mann,der einen Weihnachtsbaum schmückt. Wir erklären, welche Corona-Regeln an den Feiertagen in diesem Jahr gelten.

von Martin Gätke (mg)

Köln – Das Weihnachtsfest 2020 – Wegen der immer noch viel zu hohen Corona-Infektionszahlen fällt es in diesem Jahr wesentlich ruhiger aus. Weihnachtsmärkte und Weihnachtsfeiern wurden abgesagt und auch das ausgiebige Feiern im großen Familienkreis wird an den Festtagen wegen der Pandemie nicht möglich sein. 

Doch mit wie vielen Personen dürfen die Menschen in NRW jetzt feiern? Dürfen die Verwandten über die Weihnachtsfeiertage im Hotel übernachten – oder nicht? Und darf ich auch Nachbarn einladen? EXPRESS erklärt die Regeln für das Weihnachtsfest in der Corona-Zeit.

Weihnachten nur im engsten Familienkreis feiern

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Auch wenn's schwer fällt: In diesem Jahr sollte nur im engsten Kreis gefeiert werden, um ein mögliches Infektionsrisiko zu vermindern. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat die Menschen zu Solidarität aufgerufen: „Jeder muss jetzt seine Verantwortung kennen. Jeder muss mitmachen.”

Bis zum 10. Januar gelten weiterhin die Beschränkungen für private Kontakte. Heißt: Maximal fünf Personen aus zwei Hausständen dürfen zusammenkommen.

An den drei Weihnachtsfeiertagen wird diese Beschränkung dann laut der neuen Corona-Regelungen etwas aufgeweicht. Vom 24. bis 26. Dezember dürfen über den eigenen Hausstand hinaus maximal vier Personen zusammenkommen. Diese vier (erwachsenen) Personen dürfen aus mehr als einem weiteren Hausstand stammen, es muss sich aber weiterhin um den engsten Familienkreis handeln. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet.

Was heißt denn „engster Familienkreis”?

Alle Gäste, die über die Weihnachtsfeiertage zu Besuch kommen, müssen aus dem „engsten Familienkreis” kommen, müssen also Verwandter in gerader Linie sein: Eltern, Kinder, Enkelkinder. Auch Ehegatten, Lebenspartner oder Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Geschwister, Geschwisterkinder (und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zählen zum engsten Umfeld.

Kompliziert? Hier zwei Beispiele:

  • Ein Ehepaar hat drei erwachsene Kinder, die allesamt in eigenen Hausständen leben. Die Drei haben einen Partner – doch sie leben nicht mit ihm zusammen. Alle sechs (Kinder plus Partner) dürfen nicht beim Ehepaar feiern. Die Eltern dürfen zwar ihre drei Kinder einladen – darüber hinaus darf aber nur ein Partner zusätzlich mitgebracht werden (vier Personen aus dem engsten Familienkreis).
  • Oma und Opa wohnen mit einem Ehepaar zusammen, sie alle wollen Weihnachten mit ihren drei erwachsenen Kindern plus deren Familien feiern. Aber: Sie dürfen in diesem Jahr nur insgesamt vier weitere Erwachsene einladen. Von den drei erwachsenen Kindern dürfen nur zwei mit ihren Partnern kommen. Haben sie Kinder, dürfen auch die kommen, sofern sie unter 14 Jahre alt sind. So würden acht Erwachsene aus drei Hausständen zusammenkommen.

Wichtig: Zwar lassen die gelockerten Kontaktbeschränkungen mehr Personen aus dem engsten Familienkreis zu, doch die Politiker appellieren, nicht von sämtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Also: Besser in einem kleineren Rahmen feiern, als wirklich alles auszureizen.

Darf ich meine Nachbarn und Freunde einladen?

Wer nicht mit der eigenen Familie, sondern mit Freunden oder Nachbarn feiern will, für den gilt: Außerhalb des engsten Familienkreises gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden auch hier nicht mitgezählt).

So können sich Singles zum Beispiel mit einem weiteren Haushalt zusammentun, zum Beispiel kann ein Single-Haushalt mit einem Ehepaar zusammen feiern. Allerdings dürfte das Ehepaar keine Verwandten mehr einladen, um mitzufeiern (mehr als zwei Haushalte).

Darf meine Verwandtschaft im Hotel übernachten?

Zwar hatte Nordrhein-Westfalen anfangs den Familienbesuch in Hotels für die Feiertage erlaubt, doch Ministerpräsident Armin Laschet zog die Entscheidung wieder zurück. Der Grund: Die Kontakte an Weihnachten sind auf die Kernfamilie beschränkt, größere Familien sollen nicht zusammenkommen.

Hotels werden demnach für die Verwandtschaft nicht geöffnet sein. Über die Weihnachtstage dürfen weder Hotels noch Pensionen Gäste beherbergen, die aus privaten Gründen angereist sind. (lg/mg)