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Schluss mit dem Zettel-WahnBonpflicht könnte fallen. Diese Belege sollten Sie aber aufheben.

Kassenzettel

Copyright: Marcus Brandt/dpa

Kassenzettel sammeln sich in vielen Haushalten zuhauf an.

Die Bonpflicht wackelt! Doch Vorsicht beim Wegwerfen.

Der Zettel-Wust am Tresen nervt euch? Damit könnte bald Schluss sein! Die Pflicht zum Kassenzettel für kleine Einkäufe steht zur Debatte. Aber Achtung: Wer den Beleg zu schnell wegwirft, kann am Ende draufzahlen.

Ob in der Bäckerei oder am Büdchen: Seit dem Jahr 2020 sind Geschäftsleute bei jedem Einkauf verpflichtet, einen Beleg auszuhändigen. Eine Vorschrift, die für hitzige Debatten sorgt. Nun gibt es laut Medienberichten eine neue Entwicklung: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil denkt über eine Aufhebung dieser Pflicht für Summen unter 30 Euro nach.

Doch was ist die aktuelle Lage? Derzeit muss euch an der Kasse stets ein Bon angeboten werden. Aber: Es gibt keine Verpflichtung zur Annahme für den Kunden. Das stellt das Finanzministerium klar. Ihr könnt den Zettel also einfach liegen lassen oder im Geschäft entsorgen.

Darum solltet ihr Kassenbons niemals achtlos wegwerfen

Auch wenn es lästig ist, den Bon solltet ihr häufig besser einstecken. Insbesondere dann, wenn ihr später eventuell Ansprüche aus der Gewährleistung durchsetzen wollt. Das ist vor allem bei kostspieligen Anschaffungen relevant, bei denen eine Reparatur richtig teuer werden kann. Zwei Jahre beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

Die Verbraucherzentrale gibt deshalb einen eindeutigen Rat: Quittungen und Kaufbelege sollten für zwei Jahre aufbewahrt werden. Besonders wichtig sind die Nachweise laut den Verbraucherschützern auch für Sachen, die durch eure Hausratversicherung abgedeckt sind. So könnt ihr im Schadensfall den Wert der Gegenstände leichter belegen.

Wie bitte?! Für die Steuer müsst ihr Belege noch länger aufheben

Und es kommt noch mehr: Die Nachweise sind auch dann nötig, wenn ihr bestimmte Kosten bei der Steuererklärung absetzen möchtet. Der Lohnsteuerhilfeverein empfiehlt hier, die Zettel nach Einreichung der Erklärung für mindestens vier Jahre zu archivieren.

Das Problem mit den blassen Zetteln – und die simple Lösung

Jeder kennt sie, diese leicht glänzenden Kassenzettel, die mit der Zeit verblassen. Bei diesen Thermobons ist Achtsamkeit gefragt. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) hat einen einfachen Ratschlag: Sichert die Bons, indem ihr sie kopiert, einscannt oder schlicht mit dem Smartphone abfotografiert. Ein Foto reicht als Nachweis vollkommen.

Anstelle der Papierflut dürfen Läden euch den Beleg auch digital aushändigen. Er kommt dann per Mail, oder ihr erfasst einen QR-Code am Terminal und habt den Bon sofort auf dem Handy. Das ist ein absolut vollwertiger Nachweis, Papier ist keine Pflicht. Das Umweltbundesamt (UBA) rät aus Umweltschutz-Erwägungen sogar ausdrücklich zur Nutzung der elektronischen Variante. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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