Frühstücks-Hammer! Neues bei Marmelade und Honig.
Süße Brexit-FolgeWas sich bei Marmelade und Honig für Verbraucher jetzt ändert

Copyright: Sebastian Gollnow/dpa
Mit der nun in Kraft getretenen Verordnung ist die Wortklauberei um «Konfitüre» und «Fruchtaufstrich» vom (Frühstücks-)Tisch. (Symbolbild)
Ein Hammer auf dem Frühstückstisch, der alle betrifft! Was über Jahre untersagt war, ist nun wieder zulässig. Auch beim Honig gibt es eine entscheidende Neuerung für Verbraucher.
Ab sofort darf der Fruchtaufstrich offiziell wieder Marmelade heißen! Eine frische Verordnung vom Bundeslandwirtschaftsministerium macht eine EU-Richtlinie national gültig und beendet damit eine skurrile, jahrzehntealte Vorschrift. Bislang war es so, dass nur Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ über die Theke gehen durften, während alles andere als „Konfitüre“ deklariert werden musste.
Skurrile Briten-Regel ist nach dem Brexit endlich passé
Doch was steckte eigentlich dahinter? Der Ursprung der Regelung war ein diplomatischer Sieg der Engländer. Bei ihnen wird Marmelade traditionell nur aus Zitrusfrüchten zubereitet. Als das Vereinigte Königreich Teil der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde, pochten die Briten darauf, dass nur ihr Produkt so genannt werden darf – und hatten damit Erfolg.
Der absolute Hammer an der Sache: Es war ausgerechnet der Brexit, der das Ende einläutete! Bereits im Jahr 2017 regte der damalige EU-Abgeordnete Jakob von Weizsäcker (SPD) an, die Vorschrift nach dem britischen Austritt zu streichen. Er meinte mit einem Schmunzeln, man könne den EU-Bürgern so den herben Beigeschmack des Brexits ein wenig versüßen. Aus dieser Idee wurde nun Wirklichkeit. Damit es keine Verwechslung gibt, trägt die britische Spezialität nun den Namen „Zitrusmarmelade“.
Endlich Klartext: Das ändert sich beim Honig
Aber die Marmelade ist nicht die einzige Neuerung. Auch beim Honig herrscht ab sofort mehr Ehrlichkeit. Vorbei sind die Zeiten unklarer Angaben wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.
Auf den Etiketten müssen jetzt alle Herkunftsländer einzeln genannt werden. Die Liste erfolgt sortiert nach dem Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge, inklusive der exakten Prozentangabe. So weiß jeder sofort, was wirklich im Einkaufskorb landet. Produkte, die noch nach der alten Regelung abgefüllt wurden, dürfen aber ausverkauft werden. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
