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Smartphone im JobWann der Chef euch feuern kann

Junge Frau mit Smartphone im Büro

Copyright: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Das Handy ist am Arbeitsplatz ein leidiges Thema - ganz verbieten darf der Arbeitgeber es aber nur mit gutem Grund.

Ein Fachmann erklärt die Spielregeln – und die Konsequenzen.

Schnell eine persönliche Message tippen oder den Social-Media-Feed checken – im Privatleben für die meisten normal, doch im Büro kann das Ärger geben. Aber wo genau liegt die rote Linie bei der Smartphone-Verwendung?

„Meistens ist die Handynutzung am Arbeitsplatz gar nicht geregelt“, erklärt Peter Meyer, ein Spezialist für Arbeitsrecht, laut einer Meldung der dpa. Wer also fix eine Mitteilung beantworten oder ein wichtiges Telefonat entgegennehmen muss, darf das normalerweise ohne Schwierigkeiten tun. Ihr solltet jedoch sicherstellen, dass der Gebrauch im Rahmen bleibt und nicht lange dauert.

Dringende Anrufe ja, Dauersurfen nein

Kommt das Smartphone jedoch nicht für dringende Angelegenheiten zum Einsatz, sondern für ausgedehnte Chats, das Stöbern in sozialen Netzwerken oder andere private Vergnügen, drohen ernste Folgen. Laut Meyer handelt es sich dabei im Kern um eine Verletzung der Arbeitspflicht.

Der Chef hat dann die Möglichkeit, eine Rüge oder sogar eine formelle Verwarnung zu erteilen. Eine fristlose Entlassung rechtfertigt das aber noch nicht. Erst wenn das Handy übermäßig genutzt wird oder es wiederholt vorkommt, sind schärfere Schritte zu befürchten.

In manchen Jobs ist das Smartphone tabu

Manchmal ist der Gebrauch des Mobiltelefons sogar im gesamten Unternehmen untersagt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man in einer sicherheitsrelevanten Position arbeitet. Dort existieren dann oft eindeutige Regelungen, ob das Gerät prinzipiell erlaubt ist oder ob spezifische Anwendungen und Software tabu sind. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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