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Festival-Frust drohtWann Sie bei Absage oder Unwetter Ihr Geld zurückbekommen

Festivalbesucher bei Regen beim Wacken Open Air

Copyright: Frank Molter/dpa/dpa-tmn

Schlechtwetterprognose fürs Festival? Bleiben Ticketinhaber aus eigenem Willen und Vorsicht fern, haben sie kein Anrecht auf Rückerstattung der Kosten.

Festival-Albtraum? So gibt es in 6 Fällen Geld zurück.

Festival-Albtraum statt Feier-Stimmung? So kriegt ihr in 6 Situationen die Kohle zurück. Der Festivalsommer steht vor der Tür und die Erwartungen sind hoch. Aber was tun, falls der Top-Act kurzfristig ausfällt oder ein Sturm das Festgelände lahmlegt? Wir erklären, wann ihr eine Rückerstattung verlangen könnt und welche Ansprüche ihr geltend machen dürft.

Die warme Jahreszeit ist die Hochsaison für Festivals. Unzählige Leute, darunter viele aus dem Kölner Umland, strömen erneut zu den gewaltigen Freiluft-Veranstaltungen. Dort wird auf Grünflächen gezeltet und den favorisierten Musikgruppen zugejubelt. Aber was geschieht, wenn die gute Stimmung auf einmal kippt? Falls ein Haupt-Act nicht erscheint oder die Veranstaltung wegen eines Gewitters eine Zwangspause einlegen muss?

Nicht jeder Dämpfer führt von selbst zu einer finanziellen Entschädigung. In zahlreichen Lagen seid ihr aber keineswegs ohne Optionen. Anhand von sechs klassischen Beispielen erläutern wir, welche Ansprüche ihr besitzt.

Stress bei der Einlasskontrolle: Was ist der Security erlaubt?

Der Organisator hat die Verantwortung für eure Sicherheit bei der Veranstaltung. Dafür engagiert er Security-Personal, das euch am Zugang überprüft. „Die dürfen viel, aber nicht alles“, macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen deutlich.

Wenn auf der Eintrittskarte vermerkt ist, dass Taschen oder Verpflegung verboten sind, kann die Security euch diese Gegenstände wegnehmen. Ihr müsst sie jedoch danach unversehrt wiederbekommen – „die Dose Bier genauso wie den Fotoapparat“, sagen die Experten. Falls etwas beschädigt wird, könnt ihr vom Organisator eine Entschädigung verlangen.

Gibt es keine derartigen Verbote und liegen keine Sicherheitsrisiken vor, darf euch niemand untersagen, ein Sandwich oder eine PET-Flasche mit einem Getränk mitzubringen. Einem Bodycheck könnt ihr euch allerdings nicht verweigern, habt aber das Recht, auf Personal eures Geschlechts zu pochen.

Programmänderung: Der Haupt-Act fehlt plötzlich

Ob eine Programmanpassung eine Rückzahlung zur Folge hat, ist laut Juristin Carolina Sohns abhängig davon, was beim Ticketerwerb ausgemacht wurde. Viele wählen ihr Festival zwar anhand der Musiker aus, doch das macht die Bands nicht von selbst zu einem Teil des Vertrags.

Eure Eintrittskarte gewährt euch primär den Zutritt zum Veranstaltungsgelände. In ihren AGB sichern sich Organisatoren häufig ab und erlauben sich Programmanpassungen – dies kann sogar die Top-Acts betreffen. „Ob Klauseln dieser Art wirksam sind, ist dabei im Einzelfall zu prüfen“, sagt Sohns. Eine Rückerstattung hängt somit davon ab, ob der ausgefallene Act als „vertragswesentlich“ galt. Die AGB geben hierüber Aufschluss.

Sturm-Alarm: Bin ich zur Anreise verpflichtet?

„Solange Konzerte weiterhin stattfinden und die Leistung erbracht wird, hat das erst mal keine Auswirkungen auf den Vertrag“, erklärt Caroline Sohns. Wer demnach aus reiner Vorsichtsmaßnahme daheimbleibt, besitzt keinen Anspruch auf eine Geldrückgabe. Festivalbesucher „wissen im Vorfeld, dass sie eine Leistung unter freiem Himmel erworben haben und müssen sich demnach auf das Wetter einstellen“, so Sohns.

Die Situation ändert sich, falls die Veranstaltung aufgrund eines Sturms ausfällt. Häufig widerruft dann die verantwortliche Behörde die Erlaubnis. Im Prinzip könntet ihr dann eine Rückzahlung fordern. „In der Praxis haben Festivalanbieter für den Fall behördlicher Anordnungen jedoch regelmäßig in ihren AGB Rückzahlungsausschlüsse für Umstände, die sie selbst nicht zu vertreten haben, festgelegt“, warnt Sohns. In manchen Fällen bleiben die Eintrittskarten für das Folgejahr gültig.

Abbruch der Veranstaltung: Diese Summe könnt ihr fordern

Wenn der Organisator die Veranstaltung gänzlich streicht und keinen neuen Termin vorschlägt, ist er zur Rückzahlung des Kartenpreises verpflichtet. Falls das Event nach dem Start abgebrochen wird, habt ihr laut Verbraucherzentrale Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung. „Findet das Festival nicht vollständig statt, muss auch nicht voll gezahlt werden“, so die Verbraucherschützer. Dies trifft prinzipiell auch bei einem Sturm zu.

Die Höhe der Summe, die ihr zurückverlangen dürft, richtet sich danach, welche Bands nicht aufgetreten sind. Das Fehlen eines international bekannten Top-Acts hat selbstverständlich ein größeres Gewicht als das einer regionalen, weniger bekannten Gruppe.

Neuer Termin unpassend: Gibt es mein Geld wieder?

Hat der Veranstalter den Ausfall selbst verschuldet, habt ihr ein Rücktrittsrecht und müsst den Ersatztermin nicht wahrnehmen, so Anwältin Sohns. Basiert die Streichung jedoch auf höherer Gewalt (z.B. Pandemien, behördliche Anordnungen), sind erneut die AGB entscheidend. Eine Rückzahlung ist dann häufig nur drin, falls der Folgetermin für euch als „unzumutbar“ ist. Die Gültigkeit solcher Regelungen ist jedoch im Einzelfall zu bewerten.

Unerwartet verhindert: Was wird aus meiner Karte?

Wenn ihr aus privaten Anlässen nicht teilnehmen könnt, gewährt euch das weder ein Recht auf Rücktritt noch auf Widerruf, erklärt Caroline Sohns. Dagegen sichert nur eine passende Versicherung ab. Eine Option ist aber fast immer, die Karte zu veräußern oder weiterzugeben, sofern sie nicht auf einen Namen läuft. Bei personalisierten Eintrittskarten wird es komplizierter. „Damit kommen andere Personen im Zweifel nicht durch die Einlasskontrolle“, warnt die Verbraucherzentrale. Der Tipp: Fragt vorher beim Veranstalter, ob die Karte umgeschrieben werden kann. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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