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Fiese Masche auf VintedFrau verliert fast 2000 Euro – doch die Versicherung zahlt nicht

Eine Frau nutzt ihren Laptop in einem Café

Copyright: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/dpa-tmn

«Nur kurz die IBAN eingeben» klingt harmlos – kann aber teuer werden. Das Amtsgericht Bernau sagt: Das ist nicht automatisch ein versicherter Phishing-Fall in der Hausratpolice.

Vinted-Betrug: Frau verliert 2000 € und geht leer aus

Ein Verkauf auf Vinted wurde für eine Frau zum Albtraum. Sie wollte eine Babytrage anbieten und geriet an dreiste Betrüger. Ein vermeintlicher Interessent gaukelte ihr vor, die Bezahlung sei bereits erfolgt. Dann kam eine E-Mail, die sie über einen Link in einen Chat lockte.

Dort gab sich eine Person als Mitarbeiter der Plattform aus. Mit dieser Masche überredete der Kriminelle die Verkäuferin, ihre IBAN und die Daten ihrer Kreditkarte herauszugeben. Ein Schritt mit bitteren Konsequenzen.

Frau bestätigt Abbuchung in ihrer Banking-App

Unmittelbar danach erschien in der Banking-App der Frau eine Aufforderung zur Freigabe, welche sie auch bestätigte. Nur Augenblicke später folgte der Schock: Beinahe 2.000 Euro waren von ihrem Konto verschwunden. Die Frau meldete den Vorfall ihrer Hausratversicherung, die eine Klausel zum Schutz vor Cyber-Betrug und Phishing enthielt. Doch diese lehnte eine Zahlung ab.

Die Angelegenheit kam vor das Amtsgericht Bernau, welches die Klage der Frau jedoch zurückwies (Az.: 10 C 212/25). Aus Sicht des Gerichts lag hier kein versicherter Phishing-Vorfall gemäß den Vertragsbedingungen vor.

Gericht: IBAN und Kreditkartendaten nicht „vertraulich“

Die Argumentation der Richter ist ein deutliches Warnsignal für jeden Online-Nutzer: IBAN und Kreditkartendetails seien keine „vertraulichen Zugangsdaten“. Anders als Passwörter, PINs oder TANs würden diese Daten im normalen Zahlungsverkehr häufig weitergegeben und seien daher nicht im gleichen Maße schützenswert.

Für das Gericht war aber ein anderer Aspekt entscheidend: Der Verlust des Geldes passierte nicht wegen eines Diebstahls von Zugangsdaten. Er geschah, weil die Klägerin die Überweisung selbst in ihrer Banking-Anwendung bestätigt hatte. Nach Meinung der Richter hätte sie bemerken müssen, dass sie so eine Transaktion an eine fremde Person freigibt.

Der Vorfall verdeutlicht, wie umsichtig man bei Online-Geschäften agieren sollte. Wie das Rechtsportal «Anwaltauskunft.de» des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erklärt, sind Phishing-Bestimmungen in Policen oft sehr restriktiv. Häufig decken sie nur Szenarien ab, in denen sich Kriminelle durch gefälschte Nachrichten echte Login-Daten wie PINs oder Passwörter erschleichen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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