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Fiese Winter-FalleDarum ist ein Check der Autoscheibe jetzt Pflicht

Ein Steinschlagschaden in der Frontscheibe wird repariert

Copyright: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Knacks - ein Steinschlag im Glas muss nicht immer gleich den Austausch der ganzen Windschutzscheibe erfordern.

Der Winter verabschiedet sich, doch seine Tücken bleiben. Ein unscheinbarer Steinschlag kann sich zur teuren Gefahr entwickeln. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Ärger und hohe Kosten.

Die Zeit von Eis und Schnee ist zwar vorbei, doch die Folgen sind noch spürbar. Wie die dpa meldet, hat das Streugut auf den Straßen oft winzige Schäden an den Windschutzscheiben hinterlassen. Diese sind leicht zu übersehen, aber potenziell sehr gefährlich.

Denn aus einem winzigen Einschlag entwickelt sich schnell ein bedrohlicher Riss. Laut Tüv Nord genügen bereits Erschütterungen beim Fahren oder schwankende Temperaturen, um die Beschädigung zu vergrößern. Ein Risiko, das Autofahrerinnen und Autofahrer ernst nehmen müssen.

Gefahr im Sichtfeld: Wann der Tüv die Plakette verweigert

Besonders heikel wird die Situation, wenn sich der Schaden direkt im Sichtbereich der Person am Steuer befindet. Dieser Bereich entspricht einer Fläche von der Größe eines DIN-A4-Blatts genau über dem Lenkrad. Ein Steinschlag an dieser Stelle wird bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) als „erheblicher Mangel“ eingestuft – und die neue Plakette gibt es dann nicht.

Ob eine Instandsetzung noch geht oder die komplette Scheibe neu muss, bestimmen Position und Größe des Defekts. Eine Reparatur ist laut den Fachleuten vom Tüv Nord oft eine Option, solange der Krater nur wenige Millimeter misst und weder im Sichtfeld noch am Rand der Scheibe liegt.

Befindet sich der Steinschlag jedoch genau in dieser heiklen Zone oder sehr nah am Scheibenrand, ist ein vollständiger Wechsel unvermeidbar. Das kann dann schnell ins Geld gehen.

Wer einen Schaden schnell von Profis untersuchen lässt, beugt vor, dass aus einem kleinen Makel ein teures Sicherheitsrisiko wird. Die Ausgaben für eine Reparatur oder den Tausch werden im Normalfall von der Teilkaskoversicherung übernommen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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