Lese-Rechtschreibstörung: Was tun, wenn Üben nicht hilft?
Wenn Üben nichts bringtAnzeichen für Legasthenie und was Eltern jetzt tun sollten

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Eine Lese-Rechtschreibstörung gilt als Funktionsstörung des Gehirns und braucht passende Hilfe statt mehr Druck.
Euer Kind quält sich beim Lesen, kommt nur langsam voran oder verliert ständig die Zeile? Trotz aller Hilfe und fleißigem Üben lässt es Wörter weg, baut zusätzliche Silben ein und kann Gelesenes einfach nicht wiederholen. Beim Schreiben werden Buchstaben wie «b» und «d» vertauscht und die Fehler werden immer mehr. Das alles sind mögliche Alarmsignale für eine Lese-Rechtschreibstörung.
Wenn trotz aller Bemühungen keine Besserung eintritt und die Lücke zu den Klassenkameraden immer weiter wächst, obwohl alle Lernratschläge umgesetzt werden, dann zeigt das etwas anderes. Laut Prof. Gerd Schulte-Körne liegt dann kein Lernproblem vor, sondern eine Störung der Gehirnfunktion. Der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie äußerte dies in der Publikation «Stiftung Warentest» (Ausgabe 07/2026).
Seiner Meinung nach ist in so einer Situation eine Untersuchung in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie von großer Bedeutung. An diesen Stellen lässt sich feststellen, ob das Kind von einer Lese-Rechtschreibstörung betroffen ist und ob möglicherweise zusätzliche Beeinträchtigungen, wie eine Aufmerksamkeitsstörung, bestehen.
Genaue Diagnose ist entscheidend
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) stellt klar, dass eine angemessene Reaktion mit geeigneten Maßnahmen erst nach einer präzisen Klärung der Lese- und/oder Rechtschreibprobleme möglich ist. Im Vorfeld sollten sich alle involvierten Personen (Eltern, Schule, Lehrpersonal) eng miteinander austauschen. Die Kosten für die Diagnostik werden von den Krankenkassen übernommen.
Eine Heilung für eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung gibt es im Normalfall nicht. Laut dem BVL kann jedoch eine rechtzeitige und fokussierte Therapie dabei unterstützen, die Probleme mit dem Lesen und Schreiben erheblich zu reduzieren. Dadurch kann der Werdegang einer Legasthenie positiv gestaltet werden. Wer sich für eine ergänzende Förderung jenseits des Schulunterrichts entscheidet, muss die Kosten dafür üblicherweise selbst tragen. Lediglich in wenigen Ausnahmen ist eine Übernahme der Kosten für eine außerschulische Förderung bei Legasthenie denkbar.
Achtung Falle: Nicht jeder „Lerntherapeut“ ist qualifiziert
Umso entscheidender wird die Suche nach einem kompetenten Lerntherapeuten. Der Berufstitel Lerntherapeut stützt sich nicht auf eine anerkannte Ausbildung und ist zudem nicht gesetzlich geschützt. Aus diesem Grund sollten Eltern auf spezifische Zertifikate Wert legen, so der Rat der Stiftung Warentest.
Eltern können sich beispielsweise an einem Zertifikat des Fachverbands für integrative Lerntherapie (FiL) orientieren oder an einer Weiterbildungseinrichtung, die durch den BVL eine Prüfung durchlaufen hat. Beide Verbände stellen im Internet auch eine Suchfunktion für Therapeuten bereit.
Direkt in der Schule sollten betroffene Kinder einen persönlichen Förderplan bekommen und sie haben darüber hinaus einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Fehler beim Lesen und Schreiben nicht in die Benotung einfließen. Es kann auch heißen, dass die Kinder mehr Zeit für Prüfungen und Arbeiten erhalten oder ihr Wissen häufiger mündlich zeigen dürfen. Weil Bildung in die Zuständigkeit der Länder fällt, sollten sich Eltern über die geltenden Verordnungen und Erlasse in ihrem jeweiligen Bundesland erkundigen. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
