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Schock für Ex-„Bachelorette“Anzeige wegen Steuerhinterziehung für Gerda Lewis – „Meine Schuld“

Influencerin Gerda Lewis lächelt in die Kamera.

Gerda Lewis, hier auf einem Selfie auf ihrem Instagram-Kanal, hat eine Strafanzeige wegen versuchter Steuerhinterziehung am Hals.

Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland wartete auf Gerda Lewis eine böse Überraschung: Die Influencerin und Ex-Bachelorette hat nun eine Anzeige wegen versuchter Steuerhinterziehung am Hals.

von Thomas Werner (tw)

„Leute, in diesem Moment weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll.“ So beginnt Ex-Bachelorette Gerda Lewis eine Story auf Instagram, mit der sie sich am Montag (25. April 2022) an ihre etwa eine Millionen Follower auf der Social-Media-Plattform gewendet hat.

Und dann packt die 29-Jährige darüber aus, was ihr kurz zuvor am Flughafen in Frankfurt passiert war: Wegen ihrer neuen Schuhe einer Luxus-Marke wurde Lewis vom Zoll aus dem Verkehr gezogen – Strafanzeige wegen versuchter Steuerhinterziehung!

Gerda Lewis: Zoll zeigt Ex-Bachelorette wegen versuchter Steuerhinterziehung an

Gerade erst war die Bachelorette aus dem Jahr 2019 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. Dort hatte sie zunächst das Coachella-Festival besucht, dann noch einen Abstecher nach Las Vegas eingebaut.

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In Deutschland dann der Schock: Ihre neuen Sneaker, laut Lewis etwa 900 Euro teuer, werden ihr zum Verhängnis. Die Influencerin gesteht ihren eigenen Fehler ein. „Es war meine Schuld. Ich hätte die Schuhe anmelden müssen, habe ich aber nicht. Ich habe einfach nicht drüber nachgedacht.”

Ex-Bachelorette: Gerda Lewis kassiert eine Anzeige

Die Strafe: 350 Euro. Zusätzlich gab es eine Anzeige wegen versuchter Steuerhinterziehung. Zu viel für Gerda Lewis: „Die haben mich einfach angezeigt wegen Schuhen. Ich hätte es ja verstanden, wenn ich irgendetwas Krasses importiert hätte.” Aber bei Schuhen? Da hat Gerda Lewis kein Verständnis.

Gerda Lewis spricht am Flughafen Frankfurt in die Kamera.

Gerda Lewis gab ihren Fehler zu, machte ihrem Frust auf Instagram aber auch Luft.

Sollte sie aber, wie Jens Ahland, Pressesprecher des Kölner Zolls, auf EXPRESS.de-Anfrage erklärt. „Die 350 Euro, die Frau Lewis zahlen musste, ist die Summe, die ohnehin fällig gewesen wäre, wenn sie die Ware wie vorgeschrieben angemeldet hätte. Vor einer weiteren Strafe wegen versuchter Steuerhinterziehung schützt die gezahlte Summe aber nicht.” Aus diesem Grund werde eine Strafanzeige gestellt, die dann weiter verfolgt wird.

Wird Verfahren um Gerda Lewis eingestellt oder nicht?

Heißt für Gerda Lewis: Dass der Fall nach ihrer Zahlung eingestellt wird, ist alles andere als selbstverständlich. Es hänge aber von der Person ab, so Ahland weiter. Sofern kein weiterer Fall bekannt ist, seien die Chancen auf ein glimpfliches Ende aber besser, so der Sprecher.

Übrigens: Für die „Habe-ich-nicht-drüber-nachgedacht”-Fälle wie Gerda Lewis empfiehlt der Zoll die App „Zoll und Reise” vom Finanzministerium. Dort werden alle Fragen beantwortet und Nutzerinnen und Nutzer können erfahren, welche Freibeträge gelten, welches Gepäck verboten ist und in welchem Fall sie sich an den Zoll wenden müssen.

Gerda Lewis hat auf Instagram angekündigt, das Thema nun mit ihrem Anwalt besprechen zu wollen. Bei der nächsten Flugreise wird der Gedanke an den Zoll bei der Ex-Bachelorette aber bestimmt mal aufkommen.