„Ich fasse es nicht!“Carmen Geiss erschüttert über das Urteil in Davinas Prozess

Carmen Geiss (rechts) mit Tochter Davina (hier im Oktober 2024 in Unterschleißheim)

Carmen Geiss (rechts) mit Tochter Davina (hier im Oktober 2024 in Unterschleißheim)

Normalerweise stehen die Geissens lachend vor der Kamera, necken sich, streiten sich vielleicht auch mal. Doch fernab der TV-Show muss sich die Familie aktuell mit einem sehr ernsten Thema herumschlagen: Es geht um Morddrohungen gegen sie.

von Martin Gätke  (mg)

Es sind schwere Stunden für die Geissens! Die Familie wirft einem Mann, der im schweizerischen Aargau lebt, vor, sie extrem bedroht und beschimpft zu haben. Das Gericht hat den Mann nun teilweise schuldig gesprochen.

Vor allem Davina Geiss soll die Aufmerksamkeit des 38-Jährigen auf sich gezogen haben. Als „Dreckshure“ soll er die junge Geiss beschimpft und der ganzen Familie den Tod gewünscht haben. Nun ist das Urteil gegen den Mann gefallen – und die Geissens geben sich erschüttert darüber.

Davina Geiss: Mann soll gedroht haben, sie „zu Tode zu stechen“

Die Familie, normalerweise für Millionen Zuschauende bei RTLZWEI zu sehen, wird via Video in den Gerichtssaal geschaltet, wie die „Aargauer Zeitung“ berichtet. Sie sitzen in Monaco, während der Fall in der Schweiz verhandelt wird. Neben Davina sind auch Schwester Shania, Papa Robert und Mama Carmen dabei, allesamt werden befragt.

Alles zum Thema Die Geissens

Laut Anklage soll der Aargauer Davina Geiss gedroht haben, sie „zu Tode zu stechen“. Und er soll stellvertretende Angriffe auf Frauen in einem Solarium geplant haben, da er glaubte, Davina hätte sie ihm „auf den Hals gehetzt“.

Davina erzählte von einem ähnlichen Fall. „Der Typ war aber in mich verliebt und hat geglaubt, dass ich es auch bin. Dann stand er zwei Mal in Monaco vor unserer Haustüre“, wird sie von der Zeitung zitiert. Die Morddrohungen gegen sie habe sie daher sehr ernst genommen. Mutter Carmen habe mit den Tränen gekämpft, als sie die Nachrichten zu Gesicht bekam. „Ich habe gezittert. Das ist das Krasseste, was meine Tochter je erhalten hat, die Nachrichten waren sehr, sehr schlimm. Wir wussten ja nicht, was das für eine Person ist.“

Aargauer leidet an paranoider Schizophrenie

Der Aargauer, der angeklagt wurde, leidet an paranoider Schizophrenie, hat Wahnvorstellungen und ist wohnungslos. Eine Gutachterin erklärte vor Gericht, dass die Krankheit dringend behandelt werden müsse. Eine fürsorgerische Unterbringung etwa reiche nicht aus.

Vor Gericht behauptet der Aargauer, dass Davina ihn via Instagram ausgekundschaftet habe und Vater Robert Geiss plötzlich im Café gegenüber aufgetaucht sei. „Wenn man die richtigen Einstellungen macht, dann kann man über die sozialen Medien spionieren“, wird er zitiert.

Nun ist das Urteil gegen den Mann gefallen: Er erhielt fünf Monate Freiheitsstrafe und 45 Tagessätze Geldstrafe, die durch die bereits abgesessene Sicherheitshaft als abgegolten galten. Zudem wurde eine Entschädigung von 12.600 Franken zugesprochen, da er schon 320 Tagen in Sicherheitshaft gesessen hatte.

„Ich fasse es nicht“

Für die Geissens ist das Urteil zu milde. Carmen Geiss erklärt gegenüber „Bild“: „Ich fasse es nicht. Da bedroht ein psychisch schwer kranker, vollkommen unberechenbarer Mann unsere Tochter Davina und spricht sogar öffentlich davon, dass er stellvertretend für uns wildfremde Frauen abstechen will. Und was macht das Gericht? Spricht ihm sogar noch eine üppige Entschädigung zu!“

Die Gutachterin soll gesagt haben, dass der Mann in eine geschlossene Klinik gehöre, so Carmen. Der Richter sieht aber keine angemessene Schwere der Drohungen, um dies zu rechtfertigen. Zwar attestierte die Gutachterin dem Beschuldigten eine sehr hohe Rückfallgefahr in puncto Beschimpfungen und Drohungen. Bisher habe er aber niemanden verletzt. Ob es in Zukunft so weit kommen könnte? Das lasse sich sehr schwer vorhersagen. Es gebe noch keine eindeutigen Warnzeichen.

Carmen: „Muss erst jemand sterben, bevor hier etwas unternommen wird? Ich liebe die Schweiz als Land wirklich sehr, aber was sich da gerade abspielt, das ist einfach nur extrem gefährlich“ Die Geissens fühlen sich von der Schweizer Justiz im Stich gelassen.

Auch der Gerichtspräsident bezeichnete dies als „unbefriedigende Situation“, stellte aber klar, die Gesellschaft müsse auch mit Querulanten und psychisch kranken Menschen umgehen können. „In diesem Fall muss es einen anderen Weg geben als über das Gesetz.“

Das Gericht spricht den Mann teilweise schuldig: Nicht alles Geschriebene sei im rechtlichen Sinne eine Drohung gewesen. Ob der Aargauer das Gefängnis verlassen darf, ist noch offen: Die Staatsanwaltschaft hat laut „Aargauer Zeitung“ direkt nach dem Urteil erneute Sicherheitshaft beantragt.