Energiewende in Not: 2030-Ziel für Windparks auf See wackelt bedenklich
Wind-Ziel wird verfehltBehörde kassiert wichtiges Ausbauziel der Bundesregierung

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Die Windräder in der Nord- und Ostsee weisen inzwischen eine Leistung von 10,2 Gigawatt auf. (Archivbild)
Ein harter Schlag für die Energiewende-Pläne der Regierung: Das entscheidende Ausbauziel für Windkraft auf der Nord- und Ostsee wird bis 2030 wohl nicht zu schaffen sein. Diese düstere Prognose kommt von der höchsten zuständigen Stelle, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Kai Trümpler, der beim BSH die Unterabteilung für räumliche Planung verantwortet, sagt es klipp und klar: „Tatsächlich wird es wohl so sein, dass wir Ende 2030 nicht die geforderten 30 Gigawatt erreicht haben werden.“ Schon bei der Festlegung der Ziele sei allen klar gewesen, wie ehrgeizig das Vorhaben ist.
Experte rechnet mit Verspätung bis 2032
Anstelle von 2030 geht Trümpler davon aus, dass das Ziel erst 2031 oder 2032 Realität wird. In dieser Verzögerung erkennt er dennoch eine beachtliche Leistung: „Ich muss sagen, auch das halte ich noch für eine wirklich großartige Leistung der deutschen Bundesregierung, der deutschen Verwaltung, das in dieser kurzen Zeit zu stemmen.“
Das von der Regierung gesetzlich festgelegte Ziel sieht vor, die Stromerzeugungskapazität durch Windenergie auf See bis 2030 auf ein Minimum von 30 Gigawatt (GW) zu erhöhen. Seit der erste deutsche Offshore-Windpark 2010 ans Netz ging, ist die Gesamtleistung nach Angaben des BSH auf 10,2 GW angewachsen.
Hoffnungsschimmer für 2035 – Industrie schlug früh Alarm
Einen Lichtblick gibt es aber: Das für 2035 anvisierte Ziel von 40 GW könnte sogar übertroffen werden. Das BSH prognostiziert, dass schon 2034 etwa 42 GW erreicht werden könnten. Bis zum Jahr 2045 ist ein Anstieg auf 70 GW geplant.
Wie die dpa meldet, kommt diese Entwicklung nicht unerwartet. Schon zu Jahresbeginn hatten Branchenverbände öffentlich die Sorge geäußert, dass das 2030-Ziel platzen könnte. Als Gründe wurden Verzögerungen bei den Netzanschlüssen und ein mangelndes Interesse von Firmen an den Ausschreibungen genannt.
Das BSH mit seinen Standorten in Hamburg und Rostock legt fest, wo in der Nord- und Ostsee Windparks gebaut werden dürfen. Die Behörde ist außerdem für die Prüfung, Genehmigung und Beaufsichtigung der Windkraftanlagen verantwortlich. (red)
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