Putin-Jäger Khan nach Sex-Vorwürfen suspendiert
Beben am WeltstrafgerichtChefankläger Khan nach Sex-Vorwürfen sofort suspendiert.

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Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung Khans sollen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung treffen.
Ein Beben in Den Haag mit sofortigen Konsequenzen: Der oberste Ankläger des Weltstrafgerichts, Karim Khan (56), wurde suspendiert. Diese Mitteilung kam vom Präsidium der Vertragsstaaten des Gerichts. Der Anlass sind Vorwürfe sexueller Nötigung.
Ob er sein Amt endgültig verliert, müssen jetzt die 125 Mitgliedsstaaten, darunter auch die Bundesrepublik, bei einem Krisentreffen beschließen. Diese außerordentliche Sitzung soll schnellstmöglich einberufen werden.
Anschuldigungen aus dem engsten Umfeld
Die Anschuldigungen haben es in sich. Schon im Jahr 2024 beschuldigte eine Kollegin aus seinem nahen Umfeld den britischen Juristen der sexuellen Nötigung. Laut ihrer Aussage soll er sie wiederholt über eine längere Periode belästigt und zu sexuellen Akten genötigt haben. Khan weist sämtliche Anschuldigungen zurück.
Der Top-Ankläger hatte seinen Posten seit über einem Jahr schon provisorisch niedergelegt und plante eine Rückkehr, sobald die Anschuldigungen aufgeklärt wären. Ein Ausschuss der UN untersuchte die Sache und legte im Dezember 2025 ein Dokument vor. Pikant daran: Dieses Papier wird bis heute, genau wie ein juristisches Gutachten von drei Gerichtsrichtern, unter Verschluss gehalten.
Politisch hochbrisant: Haftbefehle gegen Putin und Netanjahu
Die Angelegenheit besitzt enorme politische Sprengkraft. Seit 2021 ist Khan der oberste Ankläger und zählt zu den einflussreichsten Juristen global. Er war die Person, die unter anderem Haftbefehle gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin sowie Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu ausgestellt hatte.
Insbesondere der Haftbefehl gegen Netanjahu brachte das Gericht in Bedrängnis. Die Vereinigten Staaten, welche das Gericht ebenso wie Russland und Israel nicht anerkennen, haben sogar Strafmaßnahmen gegen Personal und Richter verhängt. Im Gegensatz dazu sind sämtliche EU-Länder Unterzeichner des Gründungsvertrags des Gerichtshofs.
Eine finale Entscheidung bezüglich Khans beruflicher Zukunft ist noch nicht gefallen. (dpa/red)
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