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EU probt den ErnstfallGeheime Übung simuliert großangelegten hybriden Angriff

Brüssel Europaviertel

Copyright: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Kann der Rat der EU effizient und schlagkräftig reagieren, wenn es zum Angriff auf einen Mitgliedstaat kommt? (Archivbild)

EU probt den Ernstfall: Diese Klausel ist schärfer als Nato.

Zur Vorbereitung auf einen denkbaren Ernstfall haben Abgesandte der EU-Länder das Inkraftsetzen der Beistandsklausel geprobt. Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur simulierten die für Sicherheitspolitik verantwortlichen Botschafter der EU und weitere Fachleute am Montag ein alarmierendes Szenario: einen umfassenden hybriden Angriff auf den Kontinent.

Aufgrund von Geheimhaltungspflichten gibt es kaum Einzelheiten zum Ablauf der Simulation. Es wurde lediglich mitgeteilt, dass mittels eines fiktiven, aber realitätsnahen Szenarios die Krisenbewältigung und Abstimmung geprüft wurde. Solche Angriffe umfassen beispielsweise Cyber-Attacken auf Stromversorger, nicht genehmigte Drohnenüberflüge und Sabotage-Aktionen – eine Gefahr, die auch Menschen in unserer Region betreffen könnte.

EU strebt größere Unabhängigkeit von den USA an

Die Überlegungen zur Stärkung der EU-Beistandspflicht gibt es schon länger. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz sprach sich dafür auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar aus. Der Hintergrund ist das Bestreben, sich von den USA unabhängiger aufzustellen. Insbesondere für Situationen, in denen die Nato handlungsunfähig wäre – zum Beispiel durch ein Veto aus Washington.

Laut Diplomaten sind auch Konstellationen vorstellbar, in denen die EU zusätzlich zur Nato aktiv wird. So könnte sie bei einem Angriff mit wirtschaftspolitischen oder diplomatischen Schritten den Druck auf den Gegner steigern.

EU-Klausel ist schärfer als der bekannte Nato-Artikel 5

Das ist der Überraschungsmoment: Die Beistandsverpflichtung der EU (Artikel 42.7) ist sogar strenger gefasst als der berühmte Artikel 5 des Nato-Paktes. Sie schreibt vor, dass bei einem bewaffneten Übergriff auf ein Mitgliedsland die anderen ihm „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ leisten müssen.

Der Nato-Vertrag hingegen gewährt den Partnern einen Ermessensspielraum, wie sie einem attackierten Verbündeten zur Hilfe eilen. Die Regelung der EU ist somit erheblich verbindlicher.

Illustration Cyberkriminalität

Copyright: Sebastian Gollnow/dpa

Als ein Schreckensszenario gelten großangelegte Cyberangriffe, die die Stromversorgung lahmlegen. (Archivbild)

Bisher kam die EU-Beistandsklausel nur ein einziges Mal in der Geschichte zum Einsatz: nach den entsetzlichen Terrorangriffen in Paris im Jahr 2015. Deutschland verstärkte daraufhin seine Beteiligung am Kampf gegen die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) im Irak und in Syrien, unter anderem durch die Bereitstellung von Tornado-Jets für Aufklärungsmissionen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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