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Zahnarzt wird zum LuxusSo sparen Sie bei Krone, Brücke und Implantat Tausende Euro

Ein Zahnarzt untersucht eine Patientin

Copyright: Markus Scholz/dpa-tmn

Und aaaah: Wer mit der Regelversorgung der Krankenversicherung zufrieden ist, benötigt nicht unbedingt eine Zahnzusatzversicherung.

Zahnzusatzversicherung: Wann sie sich wirklich lohnt.

Eine Krone fällig? Ein Inlay muss her? Oder doch eine Brücke? Ganz gleich, was im Mund ansteht – neue Zähne sind ein kostspieliges Vergnügen. Von der gesetzlichen Kasse gibt es lediglich eine Pauschale. Den Löwenanteil der Rechnung begleichen Versicherte selbst. Doch diese Zuzahlung kann man mit einer Zahn-Zusatzpolice drücken. Die entscheidenden Antworten zu diesem Vertrag gibt es hier:

Was zahlt die Krankenkasse in Hinblick auf Zahnersatz?

Die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) deckt laut dem Verbraucherportal Finanztip ausschließlich die Basis-Behandlung, die sogenannte Regelversorgung. Ein Beispiel dafür wäre eine unverblendete Metallkrone. Die GKV steuert dafür einen fixen Betrag bei, der wenigstens 60 Prozent der Ausgaben abdeckt. Wer in den vergangenen fünf bis zehn Jahren regelmäßig beim Zahnarzt war, kann sogar mit bis zu 75 Prozent Unterstützung rechnen.

Wer sich jedoch für eine edlere Variante wie ein Implantat entscheidet, erhält von der Versicherung trotzdem nur die Pauschale für die Standard-Lösung. Die Differenz, die rasch einige Tausend Euro ausmachen kann, müssen die Versicherten komplett selbst berappen.

Was genau ist eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zusatzpolice für die Zähne ermöglicht es, die schmalen GKV-Leistungen für Zahnersatz zu verbessern. Abhängig vom gewählten Vertrag gibt es – nachdem die gesetzliche Kasse gezahlt hat – beispielsweise eine prozentuale Erstattung des Rechnungsbetrags.

Darüber hinaus können private Zusatzversicherungen laut Dominik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung weitere Leistungen mit abdecken, die die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht übernimmt - zum Beispiel im Bereich der Kieferorthopädie für Erwachsene.

Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, für wen eher nicht?

Sinnvoll ist eine solche Police für alle Kassenpatienten, die sich eine bessere zahnmedizinische Behandlung wünschen, als der GKV-Standard es hergibt. Dazu zählen laut der Organisation Bund der Versicherten (BdV) etwa Implantate, Inlays oder Kronen aus Gold und Keramik. «Die Versicherung hilft, den erheblichen Eigenanteil bei diesen kostspieligen Behandlungen zu reduzieren», sagt BdV-Pressereferentin Julia Alice Böhne.

Wer hingegen mit der Standardversorgung durch die gesetzliche Kasse glücklich ist, für den ist ein solcher Vertrag eher überflüssig.

Ab welchem Alter ist eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert?

Ab wann ist eine solche Versicherung ratsam? Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. «Die Entscheidung hängt vom individuellen Wunsch nach Zusatzleistungen ab», erklärt Böhne. Jedoch klettern die monatlichen Beiträge, je älter man bei Vertragsbeginn ist. «Ein früherer Abschluss ist also in der Regel mit geringeren laufenden Kosten verbunden», fügt Böhne hinzu.

Welche Rolle spielt der Gesundheitszustand der Zähne bei Vertragsabschluss?

Wie wichtig ist der Zustand der Zähne, wenn man den Vertrag unterzeichnet? Vor dem Abschluss der meisten Policen erfolgt eine Prüfung der Gesundheit mittels eines Fragebogens. «Darin geht es zum Beispiel um den aktuellen Zustand der Zähne, laufende Behandlungen oder fehlende Zähne», erläutert Heck.

Abhängig von der individuellen Situation kann der Versicherer Aufschläge für Risiken verlangen, bestimmte Leistungen ausschließen oder den Antrag komplett zurückweisen. «Es ist essenziell, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten», unterstreicht Böhne.

Worauf ist beim Abschluss einer solchen Police zu achten?

Was sollte man beim Unterzeichnen eines solchen Vertrags beachten? Die Leistungen und Kosten einer Zahn-Zusatzpolice hängen vom ausgewählten Paket ab. Dominik Heck zufolge existiert eine breite Palette an Tarifen. Er rät, sich im Vorfeld intensiv mit den Vertragsdetails auseinanderzusetzen. «Das gilt vor allem unter den Gesichtspunkten der Erstattungssätze sowie möglicher Selbstbehalte und Wartezeiten», meint Heck.

Der Bund der Versicherten (BdV) rät, beim Abschluss einer Police für die Zähne auf diese Punkte zu achten: Art des Tarifs: «Es sollte unbedingt ein Tarif sein, der Alterungsrückstellungen bildet», so Böhne. Ansonsten drohen im Alter hohe Kosten. Ordentliches Kündigungsrecht: Ein zentraler Punkt ist laut Böhne, dass die Versicherung in den Anfangsjahren auf ihr reguläres Kündigungsrecht verzichtet. Leistungsumfang: Vor der Unterschrift ist eine genaue Prüfung des Leistungspakets unerlässlich. Ein solider Tarif, so Böhne, übernimmt wenigstens 50 Prozent von den Ausgaben für Zahnersatz, Keramikverblendungen, Implantate, Inlays und einen eventuellen Knochenaufbau - und zwar auch ohne eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen: Hier wird das Zusammenspiel von Gebiss, Kiefer und Muskeln untersucht und verbessert. Der Zahnarzt stellt Fehlfunktionen fest und korrigiert sie, damit der neue Zahnersatz perfekt sitzt. Solche Behandlungen sollten, so Böhne, zu mindestens 50 Prozent abgedeckt sein, ebenfalls ohne GKV-Beteiligung. Höchstsätze: Aus Sicht des BdV ist bei einer Zahn-Zusatzpolice zudem entscheidend, dass die Erstattung für Behandlungen über den Standard-Satz (2,3-fach) hinausgeht und bis zum Maximum der GOZ (Gebührenordnung), also dem 3,5-fachen Satz, reicht. «Gute Tarife haben keine generelle Summenbegrenzung über die gesamte Vertragslaufzeit», so Böhne. Eine sogenannte Zahnstaffel, die in den ersten Jahren die Leistungen deckelt, sei aber branchenüblich. Wartezeiten und Zahnreinigung: Der Versicherer sollte außerdem auf übliche Wartezeiten verzichten und die professionelle Zahnreinigung wenigstens einmal pro Jahr bezahlen.

Leistet die Versicherung im Schadenfall tatsächlich immer?

Zahlt die Versicherung wirklich immer, wenn es drauf ankommt? «Die Leistung ist an Bedingungen geknüpft», warnt Böhne. Der Versicherungsanbieter darf Zahlungen verweigern oder reduzieren, falls die Gesundheitsfragen im Antrag fehlerhaft oder lückenhaft ausgefüllt wurden.

Bevor eine umfangreiche Behandlung startet, ist dem Versicherer ein Heil- und Kostenplan zur Kontrolle und Freigabe einzureichen. «Viele Tarife sehen empfindliche Leistungskürzungen von teils 50 Prozent vor, wenn kein Kostenplan vorliegt», so Böhne.

Auch wenn die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss geplant, angeraten oder begonnen wurde, kann der Versicherer die Leistung je nach Vertragsbedingungen verweigern oder kürzen. Werden vertragliche Pflichten missachtet, zum Beispiel die fristgerechte Ankündigung einer Behandlung, kann dies ebenfalls dazu führen, dass die Leistung verweigert oder gekürzt wird. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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