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Die Ratenkauf-FalleSo wird die Reklamation bei Fernseher & Co. zum Problem

Mann telefoniert mit einem Brief in der Hand

Copyright: Christin Klose/dpa-tmn

Wer einen Ratenkauf reklamiert, sollte von sich aus eine Bescheinigung der Bank über den Tilgungsstand anfordern.

Vorsicht Ratenkauf! Diese Falle macht Ärger bei Reklamation

Habt ihr euch ein technisches Gerät wie einen Fernseher oder ein Notebook per Ratenzahlung gegönnt? Dann solltet ihr wissen, dass eine Reklamation, falls etwas schiefgeht, richtig kompliziert werden kann. Der Grund ist eine Falle, in die viele tappen: Ihr habt unwissentlich zwei unterschiedliche Verträge unterschrieben.

Wie das IT-Fachmagazin «c’t» in seinem Podcast «Vorsicht, Kunde!» aufdeckt, geht es dabei um einen Kaufvertrag mit dem Geschäft und einen separaten Darlehensvertrag mit einer Bank. Genau diese Aufteilung kann euch im Gewährleistungsfall zum echten Verhängnis werden.

Händler braucht Info von der Bank – doch die stellt sich quer

Ein typisches Szenario: Ein auf Raten erworbenes Gerät weist einen Defekt auf und ihr möchtet vom Kauf zurücktreten. Bevor der Verkäufer euch das Geld erstatten kann, muss er jedoch zuerst wissen, inwieweit das Darlehen bei der Bank schon abbezahlt ist. Das Dilemma: Diese Auskunft darf das Geldinstitut dem Händler aus Datenschutzgründen nicht einfach so geben.

Ihr hängt also komplett zwischen den Stühlen. Die Fachleute empfehlen daher: Verlangt bei einer Reklamation selbstständig eine Bestätigung der Bank über den aktuellen Tilgungsstand. Dieses Dokument leitet ihr anschließend an den Verkäufer weiter. Sollte die Rückzahlung trotz des eingereichten Nachweises auf sich warten lassen, könnt ihr Verzugszinsen beanspruchen.

Ein kleiner Fehler kann eine Schulden-Lawine auslösen

Die Experten raten aber generell dazu, sich mit Ratenkrediten so gut es geht zurückzuhalten. Denn wer mehrere kleine Darlehen gleichzeitig laufen hat, kann rasch den Überblick einbüßen. Und das ist nicht die einzige Bedrohung.

Diese Kredite werden obendrein bei Auskunfteien wie der Schufa registriert. Der „Wie bitte?!“-Moment: Bereits eine einzige ausgelassene Rate kann zu einem negativen Vermerk führen. Wenn dieser Eintrag andere Kreditgeber alarmiert, verlangen sie unter Umständen sofort die gesamte Restschuld auf einmal – ein finanzieller Albtraum. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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